BGH - 13.07.2016 Az. VIII ZR 296/15
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Sonntag, 15. Januar 2017
Rückstand der Miete führt zu Kündigung
Eine Mieterin hatte 2013 die Mieten für Februar und April nicht bezahlt. Im August mahnte die Vermieterin die Zahlung an. Die Mieterin entschuldigte sich, zahlte aber nicht. Im November 2013 kündigte die Vermieterin ihr fristlos. Die Mieterin zog nicht aus. Die Kündigung erfolgte zu Recht, so der Bundesgerichtshof. Kommt ein Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand, darf der Vermieter ihm kündigen. Das ist auch Monate später noch möglich.
BGH - 13.07.2016 Az. VIII ZR 296/15
BGH - 13.07.2016 Az. VIII ZR 296/15
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