Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Samstag, 9. Februar 2019
Ablehnung des Antragstellers einer Taxigenehmigung mangels Masse
Persönliche Unzuverlässigkeit aufgrund der Verurteilung wegen Betrugs, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten sowie aufgrund von Steuerschulden. Ebenfalls Ablehnung mangels Insolvenzmasse. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Zahlungsunfähigkeit.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924
Mittwoch, 13. Juni 2018
Zuverlässigkeit erst zurück nach Wiedereingliederung
Eine schwere strafrechtliche Verurteilung führt zur Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens, solange sie in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Eine hierauf begründete Versagung der Zulassung zur Führung eines Taxenunternehmens ist rechtmäßig bis zum Ablauf der Rehabilitierungsfrist.
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Sonntag, 4. September 2016
Keine Konzessionsverlängerung bei fehlenden oder falschen steuerlichen Aufzeichnungspflichten
Die Konzession eines Taxiunternehmers wurde nicht verlängert. Dagegen klagte dieser. Die Klage wurde aufgrund von Verstössen gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen, sowie unvollständigen Tankrechnungen und Schichtzetteln abgewiesen. Außerdem konnte der Unternehmer keine Kassenführung vorlegen, auch die Löhne wurden falsch abgerechnet.
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
Unzuverlässigkeit begründet Aberkennung dreier Taxi-Konzessionen
Da der Taxiunternehmer bei Fahr- und Schichtzeiten geschummelt hatte und auch Lohnabrechnungen als nicht glaubhaft galten, hatte das Land Hamburg ihm drei zusätzlich genehmigte Konzessionen wieder aberkannt. Dagegen reichte er Klage ein, Das Gericht wies diese jedoch ab, da er als nicht mehr zuverlässig galt.
OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15
OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15
Mittwoch, 3. August 2016
Schichtzettelführen ist Kardinalspflicht
Bei den abgabenrechtlichen Dokumentationspflichten, die im Taxenbetrieb durch Führen und Aufbewahren der Schichtzettel gewahrt werden, handelt es sich um im öffentlichen Interesse bestehende Kardinalspflichten des Beförderungsunternehmers. Sofern dagegen verstoßen wird, handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Verpflichtungen nach §1 Abs. 2 PBZugV, so dass die Unzuverlässigkeit des Unternehemers zu bejahen ist.
§ Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
Schichtzettelverstoß bedeutet Unzuverlässigkeit bei der Buchführungspflicht im Taxigewerbe
Buchführungspflicht: Bereits die (fortgesetzte) Verletzung steuerrechtlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten durch einen Mehrwagentaxenunternehmer in Form des unterlassenen Führens von Schichtzetteln kann als Verstoß gegen die abgabenrechtlichen Pflichten angesehen werden. Die Genehmigungsbehörde darf aufgrund eigener Prüfungskompetenz der Frage nachgehen, ob der Antragsteller seiner Buchführungspflicht nachgekommen ist, und aus der Nichtvorlage entsprechender Unterlagen auf Unzuverlässigkeit schließen.
§ Verwaltungsgericht Berlin Beschluss vom 10.08.2011 AZ VG 11 L 352.11
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