Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 16.09.2014 Aktenzeichen 7 L 1187/14
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Mittwoch, 13. Juni 2018
Erloschene Taxi-Genehmigung
Mit dem Erlöschen der Taxi-Genehmigung gehört diese nicht zum "geschützten Bestand" des Altunternehmers. Vielmehr steht - jedenfalls dann, wenn bis zum Ablauf der Geltungsdauer nicht einmal ein Verlängerungs- oder Wiedererteilungsantrag gestellt worden ist - die ausgelaufene Genehmigung sofort zur Neuvergabe an. Dabei hat der nach § 13 Abs. 5 PBefG erstplatzierte Bewerber in der Vormerkliste mit dem Freiwerden der Genehmigung - vorbehaltlich der übrigen Erteilungsvoraussetzungen und der Regelung des § 13 Abs. 4 PBefG - seinerseits einen Rechtsanspruch auf Erteilung der neu auszugebenden Genehmigung.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 16.09.2014 Aktenzeichen 7 L 1187/14
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 16.09.2014 Aktenzeichen 7 L 1187/14
Zuverlässigkeit erst zurück nach Wiedereingliederung
Eine schwere strafrechtliche Verurteilung führt zur Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens, solange sie in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Eine hierauf begründete Versagung der Zulassung zur Führung eines Taxenunternehmens ist rechtmäßig bis zum Ablauf der Rehabilitierungsfrist.
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Sonntag, 3. Juni 2018
Kein Konzessionsentzug bei Fahrgastbeschwerden
Einem Taxiunternehmer, der in seinem Betrieb selbst auch als Fahrer tätig ist, darf trotz erheblicher Defizite in Selbstbeherrschung, Besonnenheit, Respekt und Rücksicht im Umgang mit Fahrgästen nicht die Genehmigung nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG wegen Unzuverlässigkeit als Unternehmer versagt werden. Es komme allerdings ein Entzug des P-Scheins in Betracht.
OVG NRW - 30.04.2008 Az. 13 A 8/07
OVG NRW - 30.04.2008 Az. 13 A 8/07
Sonntag, 4. September 2016
Keine Konzessionsverlängerung bei fehlenden oder falschen steuerlichen Aufzeichnungspflichten
Die Konzession eines Taxiunternehmers wurde nicht verlängert. Dagegen klagte dieser. Die Klage wurde aufgrund von Verstössen gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen, sowie unvollständigen Tankrechnungen und Schichtzetteln abgewiesen. Außerdem konnte der Unternehmer keine Kassenführung vorlegen, auch die Löhne wurden falsch abgerechnet.
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
Fristeinhaltung bei Genehmigungserteilung zwingend erforderlich
Zehn bereits beantragte und ausgehändigte Mietwagenkonzessionen wurden gerichtlich wieder aberkannt, nachdem der Antragsteller die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht abgeben konnte.
VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12
VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12
Unzuverlässigkeit begründet Aberkennung dreier Taxi-Konzessionen
Da der Taxiunternehmer bei Fahr- und Schichtzeiten geschummelt hatte und auch Lohnabrechnungen als nicht glaubhaft galten, hatte das Land Hamburg ihm drei zusätzlich genehmigte Konzessionen wieder aberkannt. Dagegen reichte er Klage ein, Das Gericht wies diese jedoch ab, da er als nicht mehr zuverlässig galt.
OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15
OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15
Dienstag, 16. August 2016
Mehrfach bestrafter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern
Einem erheblich strafrechtlich verurteilten Taxifahrer darf die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und auch die Taxikonzession entzogen werden, weil er nicht mehr die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
VG Mainz 05.01.2016 Aktenzeichen 3 L 1528/15.MZ
VG Mainz 05.01.2016 Aktenzeichen 3 L 1528/15.MZ
Samstag, 13. August 2016
Buchführungsmängel mit Folgen
Konzession: Die Wiedererteilung ist zu untersagen, wenn ein Taxiunternehmen seine Betriebseinnahmen nicht einzeln aufzeichnet. Diese einzelaufzeichnungspflicht gilt auch für Bareinnahmen. Zudem müssen die Aufzeichnungen so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens und die abziehbaren Vorsteuern zu erhalten.
Mittwoch, 3. August 2016
Verwaltungspraxis bei Taxi-Genehmigungen ist nicht zu beanstanden
Die Verwaltungspraxis, schon beim Antrag auf Eintragung in die Vormerkliste für Taxi-Genehmigungen hinsichtlich der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen jedenfalls einen Nachweis für die fachliche Eignung zu verlangen, ist mit Blick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu beanstanden.
§ Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 04.09.2015 Aktenzeichen 13 E 535/15
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