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Sonntag, 3. Juni 2018

Ein Taxifahrer kann auch als betrunkener Fußgänger seinen Führerschein verlieren

Ein Taxifahrer aus Freiburg war wiederholt schwer betrunken zu Fuß unterwegs gewesen, hatte aber ein gefordertes Medizinisch-Psychologisches Gutachten verweigert. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin den Führerschein. Der VGH bestätigte diese Entscheidung: Das Amt müsse nicht abwarten, bis der Mann im Straßenverkehr als betrunkener Autofahrer auffällig wird.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 29.07.2002 3 U 239/01