Sonntag, 22. Juli 2018

Kein ermäßigter Steuersatz für Mietwagen

Die Regelung in §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr mit Taxen ist grundsätzlich europarechtskonform. Dies gilt auch angesichts des Umstands, dass entsprechende Beförderungsleistungen mit Mietwagen nicht von dieser Vergünstigung erfasst sind, sondern dem Regelsteuersatz unterliegen, Diese Rechtslage kann anders zu beurteilen sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Patientenfahrten auf Sondervereinbarungen beruhen, die auch für Taxiunternehmer gelten.

Bundesfinanzhof - 02.07.2014 Aktenzeichen XI R39/10