Das maximal erlaubte Kleingeld sind 50 Münzen bei einem Einkauf. Geschäfte, Gaststätten, Ämter und Co. müssen nicht mehr als 50 Geldstücke annehmen. Für Euro-Scheine gibt es keine gesetzliche Beschränkung.
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Sonntag, 8. April 2018
Bei 50 Münzen ist Schluss
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