Falls der Fahrgast beim Türöffnen das Taxi beschädigt, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Er verstößt dadurch gegen die Nebenverpflichtung des Beförderungsvertrags, das Taxi nicht zu beschädigen.
AG Köln - 14.09.1984 Aktenzeichen 266 C 191/84
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen