Samstag, 3. September 2016

Taxifahrer und Taxiunternehmer haften nicht für unachtsam geöffnete Fahrgasttür

Falls der Fahrgast beim Türöffnen das Taxi beschädigt, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Er verstößt dadurch gegen die Nebenverpflichtung des Beförderungsvertrags, das Taxi nicht zu beschädigen.

AG Köln - 14.09.1984 Aktenzeichen 266 C 191/84