Mittwoch, 17. August 2016

Personenbeförderer muss Mietwagen immer am Firmensitz abstellen

Ein Personenbeförderungsdienst muss seine Mietwagen immer am Firmensitz abstellen. Es besteht eine gesetzliche Rückführungspflicht. Werden die Mietwagen an einem anderen Ort abgestellt, so liegt ein Verstoß gegen § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG vor, der eine Wettbewerbsverletzung begründet.