Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein fachärztliches Gutachten, um die Fahreignung überprüfen zu können, muss sie angeben, welche Fachrichtung der Arzt haben muss, damit der Betroffene erkennen kann, in welcher Hinsicht seine Fahreignung überprüft werden soll.
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt 16.04.2012 Akzenzeichen 3 M 527/11
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Sonntag, 14. August 2016
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