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Freitag, 19. August 2016

Übelkeit im Taxi erlaubt nicht Raserei

Die durch ein Übergeben eines betrunkenes Fahrgastes befürchtete Verunreinigung des Wageninnenraums eines Taxis vermag eine zur schnelleren Erreichung der nächstgelegenen Autobahnausfahrt begangene Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig schon mangels Geeignetheit des zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittels nicht nach § 16 OWiG zu rechtfertigen.

OLG Bamberg - 04.09.2013 Aktenzeichen 3 Ss OWi 1130/13

Mittwoch, 3. August 2016

Übelkeit im Taxi kann teuer werden

Quelle: pixabay.com
Wer sich wegen Alkoholkonsums im Taxi übergibt, muss zahlen, nicht unbedingt aber die vollen Kosten der Reinigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Taxifahrer nicht sofort anhält, wenn der Fahrgast sagt, ihm sei übel. Denn damit trifft den Fahrer eine Mitschuld. Da sich nicht eindeutig klären ließ, wie deutlich und dringlich der Fahrgast auf seine Übelkeit hingewiesen hatte, entschied sich das Gericht für eine Kostenteilung.

§ Amtsgericht München Urteil vom 2.09.2010 Aktenzeichen 271 C 11329/10