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Dienstag, 16. August 2016

Kindergeld und Studium

Wenn Ihr Nachwuchs einen Master-Studiengang anhängt, haben Sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt laut einem Bundesfinanzhof-Urteil aber nur, wenn das Masterstudium Teil der Erstausbildung ist. Hierzu muss es zeitlich und inhaltlich auf das vorangegangene Bachelorstudium abgestimmt sein.

BFH 03.09.2015 VI R 9/15