Montag, 7. November 2016

Beim Hauskauf währt Ehrlichkeit am längsten!

Der Käufer eines Einfamilienhauses erkundigte sich vorab, ob der Keller trocken sei, was die Eigentümerin bestätigte. Nach dem Kauf für 390000 Euro stellte sich heraus, dass bei Regen Wasser in den Keller eindringt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist wirksam. Wer ein Wohnhaus verkauft, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei Regen der Keller überschwemmt wird.

OLG Hamm - 18.07.2016 Az. 22 U 161/15


Samstag, 5. November 2016

Reise umbuchen auf andere Ersatzteilnehmer teurer?

Ein Sohn hatte eine Woche Dubai für seine Eltern gebucht. Kurz vorher erkrankte die Mutter. Der Sohn stornierte die Reise, musste 85 Prozent zahlen. Er klagte auf Erstattung, weil eine Umbuchung auf Ersatzpersonen an höheren Kosten gescheitert war. Der Bundesgerichtshof lehnte ab. Reiseveranstalter dürfen den Kunden hohe anfallende Zusatzkosten berechnen, wenn sie eine Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umbuchen.

BGH - 27.09.2016 Az. X ZR 107/15

Mittwoch, 5. Oktober 2016

Wie können Bewirtungskosten geltend gemacht werden?

70 Prozent eines Arbeitsessen sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn Kunden und Geschäftspartner bewirtet werden. Der Vorsteuerabzug wird aber zu 100 Prozent anerkannt. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten aber nur, wenn der Beleg insbesondere Ort und Anlass der Bewirtung sowie die beteiligten Personen enthält.

Steuerfalle bei Geschäftsessen: Hinweise zu Beleganforderungen 01/2016

In Deutschland bleibt UberPop auch weiterhin verboten

Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung:
Die Durchführung entgeltlicher Personenbeförderungsaufträge ohne Genehmigung verstößt gegen das Personenförderungsgesetz und stellt zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Für diesen Wettbewerbsverstoß ist auch der Betreiber eines App-basierten Dienstes zur Vermittlung entsprechender Fahraufträge verantwortlich. Das hiergegen gerichtete Verbot ist sowohl mit dem Verfassungsrecht als auch mit dem Unionsrecht vereinbar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.

Freitag, 30. September 2016

Handy beim Fahren in der Hand halten erlaubt?



Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.

OLG Stuttgart - 25.04.2016 Aktenzeichen 4Ss 212/16

Donnerstag, 29. September 2016

Hund und Katze sparen Steuern


Läßt man sein Haustier während des Urlaub von einem professionellen Dienstleister betreuen und versorgen, gilt dies als haushaltsnahe Dienstleistung und ist somit steuerlich absetzbar. Das Finanzamt wollte den Steuervorteil nicht bewilligen - zu Unrecht, urteilte der Bundesfinanzhof.

BFH - 03.09.2015 Aktenzeichen VI R 13/15

Küche, Bad und Flur gehören nicht zum häuslichen Arbeitszimmer



Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

BFH - 17.02.2016 X R 26/13
Pressemitteilung Nr. 43/16 15.06.2016

Mittwoch, 28. September 2016

Häusliches Arbeitszimmer kann nicht steuerlich berücksichtigt werden?



Ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
Ein gemischt genutztes Arbeitszimmer - eine Arbeitsecke - kann nicht steuerlich berücksichtigt werden. So hat der Bundesfinanzhof entschieden.

BFH - 27.07.2015 Aktenzeichen GrS 1/14
Pressemitteilung Nr. 6/16 vom 28.01.2016

Dienstag, 27. September 2016

Ersatztaxi auch wenn die Kosten den verlorenen Gewinn um 154 Prozent übersteigen

Die Grenze der Ersatzfähigkeit ist bei einem beschädigten Taxi erst überschritten, wenn die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist
(§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB). Diese Grenze der Unverhältnismäßigkeit wird nicht alleine durch den Gewinnentgang des Taxiunternehmers bestimmt, den der Mietwagen verhindern soll. Zu berücksichtigen sind z.B. der Ausfall von Einnahmen, ebenso den guten Ruf des Betriebes nicht zu gefährden, sowie mit vollem Wagenpark disponieren zu können und nicht die Restkapazität der anderen Taxen zu überanspruchen.


LG Nürnberg-Fürth - 29.10.2015 Aktenzeichen 8 O 6456/14

Montag, 26. September 2016

Taxizentrale muss Aufnahmegebühr zurückzahlen

Die kartellrechtliche Zielsetzung des ungehinderten Marktzuganges für alle Wettbewerber verbietet es deshalb einer marktbeherrschenden oder marktstarken Vereinigung, ein "Aufgeld" zu verlangen.
Die Aufnahmegebühr stellt eine unzulässige Behinderung und Diskriminierung dar und kann infolge dessen zurück verlangt werden, entschied das Oberlandesgericht. 

OLG Celle - 16.03.1989 Aktenzeichen 13 U (Kart) 221/88

Abschleppen eines Taxis nicht erforderlich

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gießen ist das Abschleppen eines auch über
einen längeren Zeitraum - ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten 
Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung (Taxi) im Bereich der Beförderungspflicht
nach § 47 Abs. PBefG (Pflichtfahrbereich) zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes
weder erforderlich noch ermessensgerecht.

VG Gießen - 22.09.2000 Aktenzeichen 10 E 1651/96

"Leck mich am Arsch" ist keine Beleidigung im Schwabenland

Ein Taxifahrer verspätete sich bei einer Abholung eines Fahrgastes. Dadurch verpasste dieser seinen Zug. Der Fahrgast verlangte daraufhin für den gleichen Preis zu seinem Zielort gefahren zu werden. Auf Nachfrage beim Chef antwortete dieser mit dem Zitat von "Götz von Berlichingen". Das Amtsgericht lehnte den Erlass eines Strafbefehls gegen den Chef aus rechtlichen Gründen ab.

AG Ehingen - 24.09.2009 Aktenzeichen 2 Cs 36 Js 7167/09

Hinzuschätzungen von Gewinnen und Umsätzen im Taxigewerbe

Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, sind für ein Taxiunternehmen ausreichend als Mindestanforderung für die Einzelaufzeichnungspflicht.

FG Hamburg - 11.11.2014 Aktenzeichen 6 K 206/11

Samstag, 24. September 2016

Genehmigungspflicht für Flughafenzubringer

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 PBefG) ist derjenige Unternehmer, der die Personenbeförderung durchführt. Das heißt, der Verantwortliche der gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftritt, auch wenn er selbst keine Fahrt durchführt und andere konzessionierte Unternehmer beauftragt.

BVerwG - 27.08.2015 Aktenzeichen 3 C 14.14
BVerwG Pressemitteilung Nr. 68/2015

Freitag, 23. September 2016

Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden

Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden. Nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt deshalb die Beförderungspflicht und nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt damit die Tarifpflicht, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.

OVG Rheinland-Pfalz - 17.01.2013 Aktenzeichen 7 C 10969/12.OVG

Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand ist eine Ordnungswidrigkeit

Von Fabian Börner - eigenes Werk, CC BY-SA 3.0Link
Eine Aufstellungsbeschränkung von Taxen auf dafür vorgesehene Flächen (Taxenstände) betreffenden Regelungen ist es nicht nur, ein Bereithalten an lukrativen Stellen, an denen kein Taxistand vorhanden ist, zu unterbinden, sondern auch, einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf zu sichern. Das Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand ist unzulässig und kann nach § 47 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 PBefG in Verbindung mit den diesbezüglichen Regelungen in den Taxenordnungen der Länder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

OLG Hamburg - 17.02.2014 Aktenzeichen 2 RB 14/14 - 3 Ss OWi 16/14

Montag, 19. September 2016

Abschleppen eines PKW vom Taxistand zulässig



Wer sein Fahrzeug auf einen Taxistand abstellt, darf abgeschleppt werden, auch wenn keine Behinderung des Taxenverkehrs vorliegt. Ebenso wie bei Behindertenparkplätzen muss die Funktion von Taxiständen in vollem Umfang gewährleistet sein.


Fahrgast haftet beim unachtsamen Türöffnen

Ein Fahrgast haftet beim unachtsamen Öffnen der Beifahrertür, dem vorschriftsmäßig rechts überholenden Radfahrer, für den Schaden den dieser bei einer Kollision mit der Tür erleidet.
Es besteht aber nicht die Pflicht für den Taxifahrer seine Fahrgäste zu verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. Eine unterlassene Sicherung kann nur dann die selbständige Haftung begründen wenn der Taxifahrer selbst eine Gefahr geschaffen oder erhöht hätte, die ihn zum Eingreifen zwang. Hier greift die Gefährdungshaftung ein.

 OLG Hamm - 20.08.1999 Aktenzeichen 9 U 9/99

Freier Taxistand ist kein Parkplatz

Parkt man an einem Taxistand, riskiert man abgeschleppt zu werden. Egal ob ein betriebsbereites Taxi den Stand hätte anfahren können oder nicht. So wie bei Behindertenparkplätzen wird die Funktion von Taxenständen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen freigehalten werden. 

OVG Hamburg - 07.03.2006 Aktenzeichen 3 Bf  392/05

Montag, 5. September 2016

Rotlichtverstoß wird deutlich teurer um Fahrverbot abzuwenden



Taxiunternehmer mit einem Taxi klagte nach Rotlichtverstoß gegen das verhängte einmonatige Fahrverbot. Das Gericht sah dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet und verdoppelte die Geldstrafe. Der Klage wurde stattgegeben.

OLG Oldenburg - 28.08.1995 Aktenzeichen SS 114/95

Sonntag, 4. September 2016

Keine Konzessionsverlängerung bei fehlenden oder falschen steuerlichen Aufzeichnungspflichten

Die Konzession eines Taxiunternehmers wurde nicht verlängert. Dagegen klagte dieser. Die Klage wurde aufgrund von Verstössen gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen, sowie unvollständigen Tankrechnungen und Schichtzetteln abgewiesen. Außerdem konnte der Unternehmer keine Kassenführung vorlegen, auch die Löhne wurden falsch abgerechnet.

OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13

Fristeinhaltung bei Genehmigungserteilung zwingend erforderlich

Zehn bereits beantragte und ausgehändigte Mietwagenkonzessionen wurden gerichtlich wieder aberkannt, nachdem der Antragsteller die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht abgeben konnte.

VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12

Untersagungsverfügung - Autofahrer stellen sich für ein Taschengeld als "Taxifahrer" zur Verfügung

WunderCar wurde untersagt, Autofahrern ohne Personenbeförderungsschein Fahrten zu vermitteln. Bezahlung: das Trinkgeld, an dem die Mietwagenfirma jedoch auch noch prozentual beteiligt war,

Hamburg - 04.06.2014 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Unzuverlässigkeit begründet Aberkennung dreier Taxi-Konzessionen

Da der Taxiunternehmer bei Fahr- und Schichtzeiten geschummelt hatte und auch Lohnabrechnungen als nicht glaubhaft galten, hatte das Land Hamburg ihm drei zusätzlich genehmigte Konzessionen wieder aberkannt. Dagegen reichte er Klage ein, Das Gericht wies diese jedoch ab, da er als nicht mehr zuverlässig galt.

OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15

Fahrverbot für eiligen Taxifahrer

Der Beruf des Taxifahrers schützt nicht vor einem Fahrverbot. Der Klagende wollte das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umwandeln lassen, nachdem er innerorts mit 99 km/h geblitzt wurde. Dies wurde jedoch vom OLG Düsseldorf abgewiesen.

OLG Düsseldorf  - 27.06.1994 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 208/94


Samstag, 3. September 2016

Mithaftung - Winkender Fahrgast führt zu Verkehrsunfall

Ein Taxifahrer bremste aufgrund eines winkenden Fahrgastes abrupt und verursachte einen Auffahrunfall. Das Kammergericht entschied hierzu eine Mithaftung des Vorausfahrenden, da die Aufnahme eines Fahrgastes kein zwingender Grund ist.
Gründe sind die Fälle der Abwendung einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.

KG Berlin - 26.04.1993 Aktenzeichen 12 U 2137/92

Halten am Taxistand nicht zulässig

Ist das Halten auf einem Taxistand erlaubt oder verboten?

Weder das Halten noch das Par‌ken ist auf einem Taxiplatz gestattet. Allein der Fahrer von einem Taxi darf hier par‌ken. Für alle anderen Kraftfahrer gilt ein absolutes Halteverbot.

Das Verkehrszeichen 229 kennzeichnet einen Taxistand. Parken dürfen Sie hier also nicht. Zeichen 229 seit 01.03.1994
Zeichen 229 seit 01.03.1994

An gekennzeichneten Taxenständen (Zeichen 229 zu § 41 Abs. 2 Nr. 4 StVO) ist Halten für die Dauer von mehr als 3 Minuten auch zum Be- und Entladen verboten.

Bundesgerichtshof 4.Strafsenat - 21.01.1993 Aktenzeichen 4 StR 497/92

Verkehrszeichen 229 bis 01.03.1994
Zeichen 229 bis 01.03.1994

 Seit 01.03.1994 beinhaltet das Zeichen 229 StVO ein absolutes Halteverbot. Bis 31.12.1994 sind die alten Standplatztafeln zu ersetzen. Mit dieser Änderung wurde eine Jahrzehnte vorgebrachte Forderung des Taxigewerbes erfüllt. Nunmehr ist jedes freiwillige Anhalten wie im absoluten Halteverbot, Zeichen 283, verboten. Dies gilt natürlich auch für Taxis, soweit sie nicht zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden. Alle am Taxistand bereitstehenden Taxis müssen durch die Anwesenheit der Fahrer beförderungsbereit sein, nur so ist die freie Fahrzeugwahl des Fahrgastes gewährleistet. BOKraft Kommentar


Taxifahrer und Taxiunternehmer haften nicht für unachtsam geöffnete Fahrgasttür

Falls der Fahrgast beim Türöffnen das Taxi beschädigt, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Er verstößt dadurch gegen die Nebenverpflichtung des Beförderungsvertrags, das Taxi nicht zu beschädigen.

AG Köln - 14.09.1984 Aktenzeichen 266 C 191/84

Sonntag, 28. August 2016

Sixt darf nicht als Limousinen-Anbieter auf Google Anzeigen mit dem Suchbegriff "Taxi" werben

Der Autovermieter Sixt darf seinen Chauffeurdienst "Mydriver" nicht mit dem Schlagwort "Taxi" in der Google-Werbung bewerben, wie aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 15 O 290/14) hervorgeht. Darf aber weiterhin seinen Dienst als Taxi-Alternative anbieten.

LG Berlin - 04.11.2014 Aktenzeichen 15 O 290/14
Berlin Pressemeldung 28.11.2014
taxi heute Meldung 02.12.2014
faz Meldung 28.11.2014
wbs-law.de Meldung 07.02.2015

Akuter Stuhlgang rechtfertigt nicht Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Amtsgericht hat die Betroffene zu 120 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie auf einer autobahnähnlichen Kraftfahrstraße mit ihrem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahrlässig um 34 km/h überschritten hatte. Da die nächste Ausfahrt so nah lag, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen nennenswerten Zeitgewinn erbracht hatte, wurde die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

OLG Düsseldorf - 06.12.2007 Aktenzeichen IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I

Mehrere Beladungsversuche des Gepäcks sind Pflicht

Nach der Beförderungspflicht (§ 22 PBefG) muß der Taxifahrer weitere Beladungsversuche unternehmen, wenn beim ersten Versuch nicht alle Gepäckstücke verstaut werden können, so das Amtsgericht Hamburg.

AG Hamburg - 09.03.2009 Aktenzeichen 237 OWi 19/09

Vorbestellung einer späteren Fahrt rechtfertigt nicht Ablehnung eines Fahrauftrages

Der Taxifahrer verstößt gegen seine Beförderungspflicht! Eine spätere Reservierung/Vorbestellung rechtfertigt nicht eine Ablehnung eines Fahrauftrages innerhalb des Pflichtfahrgebietes mit dem bereitgehaltenen Taxi am Taxistand.

BayObLG, 3. Sen. f. Bußgeldsachen - 17.04.1997 Aktenzeichen 3 ObOWi 29/97

Freitag, 26. August 2016

Zuviel Gepäck ist kein Grund um eine Taxifahrt abzulehnen

Nach den Urteilsfeststellungen war hier eine Gefährdung des Betriebes des Taxis oder eine Belästigung anderer Fahrgäste durch die im Kofferraum des Taxis unterzubringenden Gepäckstücke nicht zu erwarten. Auch hinsichtlich des kleinen, im Wageninneren mitzuführenden Rucksacks hat das Amtsgericht eine Gefährdung des Beförderungsablaufs zutreffend ausgeschlossen. Soweit eine in den Gründen des angefochtenen Urteils nicht näher behandelte Belästigung von Fahrgästen durch die Mitnahme dieses Gepäckstücks in Betracht zu ziehen ist, ergeben die Urteilsfeststellungen in noch hinreichender Weise, daß in eine solche, eventuell gegebene Belästigung eingewilligt worden ist. Im übrigen hätte eine lediglich zu erwartende Unbequemlichkeit durch das im Wageninneren mitgeführte Gepäckstück den Betroffenen nicht berechtigt, die Beförderung von vornherein insgesamt abzulehnen.

OLG Düsseldorf - 14.06.1996 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 91/96 - (OWi) 63/96 I

Hunde im Taxi - Schäferhund, Angst und Allergie nicht kompatibel

Eine Ablehnung der Beförderung (§ 15 BOKraft) ist berechtigt wenn der Fahrer bei Mitnahme bestimmter Tiere etwa gesundheitsbedingt infolge einer Allergie in seiner Fähigkeit, das Fahrzeug sicher zu steuern, beeinträchtigt wäre, sowohl auch wenn die Angst des Taxifahrers vor Hunden ihn in seiner Fähigkeit das Fahrzeug sicher zu führen beeinträchtigen kann.
Vorliegend handelt es sich nach den getroffenen Feststellungen um einen zwar ausgebildeten Wachhund, aber auch offensichtlich ausgewachsenen Schäferhund, mithin also um ein Tier, das schon durch sein äußeres Erscheinungsbild in der Lage ist einen Menschen einzuschüchtern und zu verunsichern, zumal es lediglich am Halsband gehalten wurde und weitere Sicherheitsmaßnahmen (Maulkorb und ähnliches) nicht vorgenommen worden waren.

OLG Hamm - 05.03.1992 Aktenzeichen 3 SS 0Hi 61/92

Mietwagen hat keinen Wettbewerbsvorteil durch hell-elfenbein-farbige Lackierung

Mietwagen mit Privatfahrzeugen sind von Taxen ohne die für diese typischen Zeichen und Merkmale wie Taxi-Schild, Taxameter und Ordnungsnummer nicht zu unterscheiden. Allein der Farbanstrich hell-elfenbein vermag daher den an der Beförderung durch ein Taxi interessierten Fahrgast in aller Regel nicht zu der Annahme zu verleiten, ein Taxi vor sich zu haben. Aber auch dann, wenn der hell-elfenbein-farbige Anstrich des Mietwagens - ausnahmsweise - den Eindruck einer Taxe hervorrufen sollte, kann nicht angenommen werden, daß die Beklagte dadurch einen Wettbewerbsvorsprung erzielte. Das könnte sie nur, wenn sie einen ihr auf Grund der Verwechslung mit einer Taxe erteilten Beförderungsauftrag auch ausführte. Daß sie das täte, kann jedoch nicht vorausgesetzt werden. Mietwagenunternehmer wie die Beklagte dürfen nur solche Beförderungsaufträge durchführen, die ihnen in dieser Eigenschaft am Betriebssitz oder in der Wohnung erteilt werden.

BGH - 06.03.1986 Aktenzeichen I ZR 218/83

Hunde im Taxi - Dobermann und Stufenheck sind nicht kompatibel

Der Tranport eines Hundes gleich welcher Rasse im Kofferraum scheidet - auch für kurze Strecken - bereits aus Gründen des Tierschutzes aus. Im Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges mit Stufenheck kann ein Hund von der Größe eines Dobermanns nicht unter Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften transportiert werden.

OLG Düsseldorf - 28.01.2004 Aktenzeichen IV-5 Ss (OWi) 221/03 - (OWi) 6/04 I

Donnerstag, 25. August 2016

Taxi-Zentrale darf Mitgliedern nicht die Benutzung von MyTaxi-App verbieten

Nach der Satzung der Taxigenossenschaft dürfen die Mitglieder während der Vermittlung eines Fahrauftrages nicht ihre GPS-Daten an andere Wettbewerber weitergeben und nicht für andere Wettbewerber auf ihren Fahrzeugen werben. Das Oberlandesgericht Nürnberg sah das Verbot im Wettbewerb für unzulässig an (§ 1 GWB, § 33 I GWB).

OLG Nürnberg - 22.01.2016 Aktenzeichen 1 U 907/14

Freitag, 19. August 2016

"Taxen-Mietwagen" Werbung ist irreführend

Der Unterlassungsantrag ist begründet, weil die auf den Mietwagen der Beklagten aufgebrachte sowie im Internet und in Zeitungsanzeigen benutzte Werbung mit den Begriffen "T." und "Taxen-Mietwagen" in Verbindung mit den bei den Mietwagen verwendeten Farbtönen "hell Elfenbein" nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise, zu denen auch die Mietglieder der Kammer gehören, den Eindruck erweckt, als würden die angebotenen Mietfahrzeuge zumindest auch als Taxen angeboten (Verstoß gegen §§ 35 Abs. 1 Nr. 3 UWG).

LG Münster - 17.11.2011 Aktenzeichen 22 O 115/11

Werbeverbot von Mietwagen mit Handynummer

Ein Mietwagenunternehmer hatte auf der Fahrertür seines Mietwagens seine Mobilfunknummer angegeben. Der klagende Taxiverband begründete seinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Mietwagenunternehmer u.a. damit, dass es einem Mietwagenunternehmen untersagt sei, Personenbeförderungsaufträge unterwegs anzunehmen (§ 49 Abs. 4 S. 2 PBefG). Nur zu diesem Zweck könne die Angabe der Mobilfunknummer auf dem Fahrzeug dienen. Dieser Argumentation schloss sich das LG Gera an. Denn die Mobilfunknummer auf dem Mietwagen fordere die interessierten Verkehrskreise (potentielle Fahrgäste) dazu auf, Fahrtaufträge über diese Mobilfunknummer zu erteilen. Es sei dann praktisch nicht mehr feststellbar, wo die Aufträge angenommen wurden. Die gesetzliche Regelung wonach Fahrtaufträge für Mietwagen nur am Betriebssitz angenommen werden dürfen sei nach Einschätzung des Gerichts wohl maßgeblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise (Fahrgäste) unbekannt. Dann aber sei das Anbringen der Mobilfunknummer auf dem Mietwagen irreführend und auch unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts. Ob es tatsächlich zu einem solchen Wettbewerbsverstoß gekommen sei, sei dabei unerheblich. Entscheidend sei, dass durch die Angabe der Mobilfunknummer auf dem Mietwagen, entgegen der Intention des Gesetzgebers, die Annahme solcher Fahrtaufträge vorbereitet werde. Unerheblich sei auch, dass es auch Personen gäbe, die gar nicht mehr über einen Festnetzanschluss verfügen würden, sondern nur ein Mobilfunktelefon benutzen würden. Denn ein Mietwagenunternehmer sei nicht irgendeine Privatperson, der es freistehen würde welche Kommunikationswege er benutze. Vielmehr betreibe der Beklagte ein Mietwagenunternehmen zur Personenbeförderung, dem eben dies nicht freistehe, sondern der sich an die gesetzlichen Vorschriften nach deren Sinn und Zweck vollumfänglich zu halten habe.
LG Gera - 11.07.2013 Aktenzeichen 2 HK O 243/13

Eigenwerbung an Mietwagen

Einem Mietwagenunternehmer, der ausschließlich im Fernverkehr (Flughafenzubringerdienst, Ausflugsfahrten uä) tätig ist, kann eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Eigenwerbung für die Anbringung des Firmennamens, der Firmenanschrift und der Firmentelefonnummer am Fahrzeugheck rechtsfehlerfrei nicht versagt werden.

VGH Baden-Württemberg - 01.12.2000 Aktenzeichen 3 S 596/00

Gilt "Rechts vor Links" im Parkhaus?

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass auch markierte Fahrspuren auf Parkplätzen und in Parkhäusern grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr dienen, deshalb können sich Autofahrer nicht auf die üblichen Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“ verlassen. Sie müssen immer das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigungspflicht beachten. Und auch, wenn die Fahrbahnen mit Pfeilen versehen sind: Autofahrer müssen jederzeit mit „Falschfahrern“ rechnen.

Kilometerstand eines Gebrauchtwagens ist verbindlich

Ein falsch angegebener Kilometerstand stellt einen erheblichen Sachmangel dar, der den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt. Auch dann, wenn der Händler wie im verhandelten Fall angibt, nichts von der Tachomanipulation gewusst zu haben.
Allerdings hätte der Händler dies durch einen einfachen Zusatz bei der Angabe der Kilometerlaufleistung, die auf die Angaben des Vorbesitzers oder den abgelesenen Tachostand verweist, verhindern können.

Übelkeit im Taxi erlaubt nicht Raserei

Die durch ein Übergeben eines betrunkenes Fahrgastes befürchtete Verunreinigung des Wageninnenraums eines Taxis vermag eine zur schnelleren Erreichung der nächstgelegenen Autobahnausfahrt begangene Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig schon mangels Geeignetheit des zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittels nicht nach § 16 OWiG zu rechtfertigen.

OLG Bamberg - 04.09.2013 Aktenzeichen 3 Ss OWi 1130/13

Rücktritt vom Autokauf wegen fehlender Freisprechanlage

Wenn ein Gebrauchtwagen ein Ausstattungsmerkmal nicht aufweist, das in einer Online-Börse angeboten wurde, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, so entschied das Oberlandesgericht Hamm.


Donnerstag, 18. August 2016

Verstoß gegen die Rückkehrpflicht scheidet aus, weil diese nur während der Dienstzeit bestehen kann

Zwar setzt § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG kein "Bereithalten" des Mietwagens mehr voraus. Bei einer Fahrt mit dem Wagen - und erst recht bei einem Abstellen des Wagens - nach Schichtende liegt jedoch schon begrifflich kein Mietwagenverkehr mehr vor.

LG Köln - Urteil 12.02.2013 Aktenzeichen 33 O 155/12

Rückkehrpflicht bei Mietwagen nur während der Dienstzeit

Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einer Entscheidung zur Rückkehrpflicht bei Mietwagen geäußert und festgestellt, dass eine solche Rückkehrpflicht, die im § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG vorgesehen ist, nur während der Betriebszeiten des Mietwagens besteht.

OLG KölnUrteil 02.10.2013 Aktenzeichen 6 U 44/13

Rückkehrpflicht: Fahrer dürfen Mietwagen für ihren Arbeitsweg benutzen

Die Vorschrift des § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG zur Rückkehrpflicht ist dahingehend auszulegen, dass die Ausführung des ersten Beförderungsauftrages nach Dienstbeginn vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmers aus erfolgen muss, so ein Urteil des Bundesgerichtshof. Der Unternehmer begeht aber keinen Verstoß, wenn er seinen Fahrern die Mietwagen für den Weg von und zu der Arbeit zur Verfügung stellt und die Fahrt zum Wohnort vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmers aus erfolgt, zu dem die Fahrer nach Beendigung des letzten Beförderungsauftrages zurückkehren.

BGH - Urteil 30.04.2015 Aktenzeichen I ZR 196/13

Fahrverbotsausnahmen werden streng geprüft

Eine unkritische Würdigung der Einlassung des Betroffenen und seiner Zeugen rechtfertigt nicht, vom Verhängen eines Regelfahrverbotes abzusehen.
Wer leichtfertig das Verhängen eines Fahrverbotes (hier: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts um 31 km/h) riskiert, kann sich nicht ohne Weiteres auf die berufliche Konsequenzen berufen, um das Regelfahrverbot zu vermeiden (im Anschluss an die Entscheidung des Senates, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 3 Ws (B) 419/09).

Kammergericht Berlin - 11.07.2014 Aktenzeichen 3 Ws (B) 355/14

Mittwoch, 17. August 2016

Personenbeförderer muss Mietwagen immer am Firmensitz abstellen

Ein Personenbeförderungsdienst muss seine Mietwagen immer am Firmensitz abstellen. Es besteht eine gesetzliche Rückführungspflicht. Werden die Mietwagen an einem anderen Ort abgestellt, so liegt ein Verstoß gegen § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG vor, der eine Wettbewerbsverletzung begründet.

Dienstag, 16. August 2016

Fristlose Kündigung wegen Morddrohung

Ein Arbeitgeber wirft seinem Arbeitnehmer vor, es bestehe der dringende Verdacht, dieser habe seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten "Ich stech‘ Dich ab" bedroht. Der Arbeitnehmer klagte gegen die fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf.
Bei dem Anruf handelt es sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist der Beklagten eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Die fristlose Kündigung ist somit wirksam.

Pressemitteilung - Arbeitsgericht Düsseldorf 15.08.2016 7 Ca 415/15 

Schuss in den Bauch eines Taxifahrers - Arbeitsunfall?

Ein auf Kunden wartender Taxifahrer, der von einem sich ihm schreiend und grölend nähernden Mann angeschossen wird, nachdem er diesen zur Ruhe ermahnt hat, erleidet auch dann einen Arbeitsunfall, wenn er mit seiner Aufforderung zur Ruhe über die Sicherung des ungestörten Taxibetriebes hinaus auch die schlafenden Nachbarn schützen will.

Hessisches LSG - 29.05.2015 L 9 U 41/13

Fahrgast in Kofferraum gesperrt - LG Hamburg verurteilt Taxifahrer zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

Das Landgericht Hamburg hatte einen 57jährigen Taxifahrer, der im September 2011 einen weiblichen Fahrgast für mehrere Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs eingesperrt hat, wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

LG Hamburg 03.02.2012 Aktenzeichen 628 KLs 17/11 - Pressemeldung

Mehrfach bestrafter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern

Einem erheblich strafrechtlich verurteilten Taxifahrer darf die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und auch die Taxikonzession entzogen werden, weil er nicht mehr die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

VG Mainz 05.01.2016 Aktenzeichen 3 L 1528/15.MZ

Kindergeld und Studium

Wenn Ihr Nachwuchs einen Master-Studiengang anhängt, haben Sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt laut einem Bundesfinanzhof-Urteil aber nur, wenn das Masterstudium Teil der Erstausbildung ist. Hierzu muss es zeitlich und inhaltlich auf das vorangegangene Bachelorstudium abgestimmt sein.

BFH 03.09.2015 VI R 9/15

Handyladen im Auto verboten

Nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Anschließen des Handys ans Ladegerät ist beim Autofahren verboten. Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte einen Lkw-Fahrer zu 60 Euro Bußgeld, weil er genau dies während der Fahrt gemacht hatte.

OLG Oldenburg 07.12.2015 Aktenzeichen 2 Ss OWi 290/15

Sonntag, 14. August 2016

Mietwagen Werbung unter dem Buchstaben "T" erlaubt

Die in einem Telefonverzeichnis unter dem Buchstaben "T" veröffentlichte Anzeige eines Mietwagenunternehmens beinhaltet weder eine unlautere Behinderung von Taxiunternehmen noch eine Irreführung des Verkehrs; dies gilt jedenfalls, wenn in der Anzeige deutlich darauf hingewiesen wird, dass kein Taxen-, sondern Mietwagenverkehr angeboten wird.

OLG Frankfurt am Main 20.07.2010 6 U 186/09

Zuschlag für die Zahlung mit Kreditkarte nur mit Genehmigung

Sieht die Tarifordnung für Beförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen (Taxentarifordnung) keinen Zuschlag für die Zahlung mit Kreditkarte vor, darf der Taxiunternehmer einen solchen Zuschlag von seinem Fahrgast nicht verlangen.
Der Kreditkartenzuschlag ist ein Zuschlag im Sinne des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 PBefG.

Fehlendes Taxiunternehmerinteresse am Unterbleiben der Verbreitung von Informationen durch die Genehmigungsbehörde über Art und Anzahl ihm erteilten Taxigenehmigungen und der genehmigten Fahrzeuge

Ein Taxiunternehmer, der in der Öffentlichkeit damit wirbt, "Ihr Taxipartner" in einer bestimmten Gemeinde zu sein, hat - insbesondere bei Zweifeln an der Wettbewerbswidrigkeit dieser Erklärung - kein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung von Informationen durch die Genehmigungsbehörde über die Art und Anzahl der nach dem PBefG erteilten Genehmigungen und der hiernach konkret genehmigten Fahrzeuge, die er als Taxi an einem bestimmten Betriebssitz einsetzen darf.
Die Weitergabe dieser Informationen (z. B. an die Wettbewerbszentrale) verstößt insbesondere nicht gegen § 3 b Satz 2 LVwVfG, da es sich bei diesen Tatsachen um keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

Mehrwertsteuererstattung bei beschädigtem Leasingwagen

Beim Totalschaden an einem Leasingfahrzeug kann der Leasingnehmer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers Ersatz der Mehrwertsteuer verlangen. Denn auch der Leasingnehmer muss für seine Leasingraten gegenüber dem Leasinggeber Mehrwertsteuer aufwenden.


Amtsgericht Wittmund Aktenzeichen 08.12.2011 4 C 763/11 (II)

Fahreignungsüberprüfung?

Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein fachärztliches Gutachten, um die Fahreignung überprüfen zu können, muss sie angeben, welche Fachrichtung der Arzt haben muss, damit der Betroffene erkennen kann, in welcher Hinsicht seine Fahreignung überprüft werden soll.

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt 16.04.2012 Akzenzeichen 3 M 527/11

Zuschlag bei Zahlung des Taxifahrpreises per Kreditkarte ist unzulässig

Sieht die (ordnungsbehördliche) Tarifordnung für Beförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen (Taxentarifordnung) keinen Zuschlag für die Zahlung per Kreditkarte vor, darf der Taxiunternehmer einen solchen Zuschlag nicht verlangen. Die Genehmigungsbehörde kann eine entsprechende Unterlassungsverfügung erlassen, die auf die ordnungsbehördliche Generalermächtigung gestützt ist, weil das PBefG keine spezifische Ermächtigungsgrundlage enthält.

VG Düsseldorf 28.11.2012 Aktenzeichen 6 L 1873/12

Werbung an Taxen

Das Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen beruht auf § 26 Abs. 4 Satz 2 der BOKraft. Gegen das Verbot bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Als Berufsausübungsregelung berührt es zwar den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG. Es ist aber durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

BVerfG 04.11.1999 Aktenzeichen 1 BvR 2310/98

Samstag, 13. August 2016

Buchführungsmängel mit Folgen

Konzession: Die Wiedererteilung ist zu untersagen, wenn ein Taxiunternehmen seine Betriebseinnahmen nicht einzeln aufzeichnet. Diese einzelaufzeichnungspflicht gilt auch für Bareinnahmen. Zudem müssen die Aufzeichnungen so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens und die abziehbaren Vorsteuern zu erhalten.


Fahrfehler ist nicht gleich Fahruntüchtigkeit

Die Ordnungsbehörden dürfen nicht von Fahrfehlern auf eine Fahruntüchtigkeit schließen. Denn Fahrfehler können auch auf Unachtsamkeit, Ablenkung oder gewollte Missachtung von Verkehrsvorschriften zurückzuführen sein.

Landgericht Braunschweig Aktenzeichen 8 Qs 169/08

Werbung unzulässig - Mietwagen wirbt mit "Eine günstige Art Taxi zu fahren"

Ein Mietwagenunternehmer hatte im "Örtlichen Telefonbuch" unter anderem unter dem Buchstaben "T" mit Minicar, Personenbeförderung eine günstige Art Taxi zu fahren... geworben.
Der Werbetext eines Mietwagenunternehmens, "eine günstige Art Taxi zu fahren", ist eine Angabe über geschäftliche Verhältnisse, die geeignet ist, den Verkehr in rechtlich erheblicher Weise irrezuführen. Ferner behindert der Beklagte durch diese Art der Werbung Taxiunternehmer als seine Mitbewerber. Es besteht kein Anlass für eine Eintragung der Firma des Beklagten als Mietwagenunternehmen unter dem Buchstaben "T".

LG Tübingen 08.06.2004 Aktenzeichen 20 O 7/04

Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen

Eine Regelung, die im Taxenverkehr die Akzeptanz bargeldlosen Zahlungsverkehrs vorschreibt, ist rechtmäßig.

VG Berlin 11. Kammer 24.06.2015 11 L 213.15

Mittwoch, 10. August 2016

Drogenkonsum bei privater Fahrt

Der einmalige Drogenkonsum (Cannabis) bei einer privaten Fahrt begründet nicht die persönliche Unzuverlässigkeit eines Taxifahrers.

VG Göttingen 12.09.2008 Aktenzeichen 1 B 281/08

Werbung unzulässig - Mietwagen wirbt mit "Taxi"

Minicar-Unternehmen ist es untersagt, in öffentlichen Telefonverzeichnissen durch die Angaben ihrer Kontaktdaten unter der Rubrik "Taxi" zu werben oder werben zu lassen. Weiterhin ist es ihnen verboten, auf Plakaten einen Vergleich anzustellen, bei dem der Ausdruck Taxi grafisch weitaus größer dargestellt wird als der Ausdruck Mietwagen beziehungsweise Minicar, weil damit der Eindruck erweckt wird, das Unternehmen betreibe Taxiverkehr. Da hilft auch nicht ab, dass der Begriff " Taxi" mit Fragezeichen versehen ist.

OLG Köln - 12.12.2014 Aktenzeichen 6 U 101/14

Tempo 30 Zonen sind auf Landstrassen rechtswidrig

Eine Gemeinde ordnete für eine Landstrasse eine Tempo-30-Zone an. Dagegen klagte eine Autofahrerin. Sie fühlte sich durch die Geschwindigkeitsbeschränkung beeinträchtigt und erhob deshalb gegen diese Anordnung im Wege des Eilrechtsschutzes Klage. Der Eilantrag hatte Erfolg. Es handelte sich nämlich nicht um eine Gemeindestrasse sondern um eine Landstrasse. Die Strassenverkehrsordnung verbietet es, Tempo-30-Zonen auf Landstrassen als Strassen des überörtlichen Verkehrs zu erstrecken. Die Gemeinde wurde dazu verpflichtet, die Tempo-30-Zone wieder aufzuheben.

§ Verwaltungsgericht Koblenz Aktenzeichen 5 L 615/14.KO

Montag, 8. August 2016

Anrechnung von Prämien und Zulagen im Taxigewerbe

Wechselschichtzulagen, Funkzulagen und Leistungsprämien im Taxigewerbe sind nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen.

§ LArbG Berlin-Brandenburg 10. Kammer 07.04.2016 Aktenzeichen 10 Sa 2139/15

Verfahren bei Abwesenheit vor Gericht

Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG
Kündigt der Betroffene 15 Minuten vor Terminsbeginn eine Verspätung von bis zu 30 Minuten an, weil er 1,5 Kilometer vom Gerichtsgebäude entfernt in einem Taxi im Stau steht, so darf das Amtsgericht seinen Einspruch auch dann nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verwerfen, wenn es die weiteren Verfahrensbeteiligten eilig haben.

§ KG Berlin 3. Senat für Bußgeldsachen 21.07.2016 Aktenzeichen 3 Ws (B) 382/16, 3 Ws (B) 382/16 - 122 Ss 107/16


Wettbewerbsverstoß von Uber - Umgehung des PBefG rechtswidrig

Die Funktionsweise von UberPop ist mit den im Personenbeförderungsgesetz aufgestellten Regeln nicht vereinbar. Uber vermittelt Personenbeförderungen, die von Personen und ihren Fahrzeugen durchgeführt wurden, die nicht über eine Genehmigung verfügten und bei denen das Entgelt für die Fahrt die Betriebskosten überstieg. Uber ist, auch wenn es unmittelbar keine Beförderungsleistungen erbringt und damit nicht Unternehmer ist, zumindest als Teilnehmer an einem von dem Fahrer begangenen Verstoß anzusehen, zumal § 6 PBefG auch Umgehungen der Bestimmungen des PBefG erfasst.

§ Landgericht Frankfurt 25.8.2014 Aktenzeichen 2-03 O 329/14

Sonntag, 7. August 2016

Uber - Untersagungsverfügung Hamburg

Die von UberPop betriebene Tätigkeit ist eine entgeltliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, die nicht genehmigungsfähig ist. Ein Verbot der Personenbeförderung mit diesem "Geschäftsmodell" verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit. Interessen der Allgemeinheit sprechen dafür, daß Gelegenheitsverkehr zur Personenbeförderung nicht genehmigt wird, wenn der Unternehmer nicht versicherte Fahrzeuge einsetzt und Einkommensteuern und Sozialabgaben für die Fahrer sowie von Umsatzsteuern für die Entgelte nicht vorgesehen sind.

Samstag, 6. August 2016

Uber - Untersagungsverfügung Berlin

Die Untersagungsverfügung des Berliner Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gegen Uber dient dem Schutz der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht. Das Geschäftsmodell stellt sowohl in der Variante UberPop als auch in der Variante UberBlack eine massive Bedrohung für das Taxigewerbe dar, da die Freigabe von Mietwagen oder Taxen ohne Tarifbindung und ohne Kontrahierungszwang die Wettbewerbsfähigkeit des Taxenverkehrs untergraben könnte.

VG Berlin - 26.09.2014 Aktenzeichen 11 L 353.14

Mittwoch, 3. August 2016

Begleitperson für mitfahrendes Kind

Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und es auch bleibt. Im Einzelfall kann ein Kfz-Führer sogar gehalten sein, seine Route derart zu wählen, dass er ausschließlich Strassen befährt, auf denen ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und ein sofortiges Anhalten möglich ist. Ausnahmsweise kann er sogar gehalten sein, die ständige Kontrolle des beförderten Kindes durch Mitnahme einer Begleitperson zu gewährleisten.

§ Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 5.11.2013 Aktenzeichen 5 RBs 153/13 

Verwaltungspraxis bei Taxi-Genehmigungen ist nicht zu beanstanden

Die Verwaltungspraxis, schon beim Antrag auf Eintragung in die Vormerkliste für Taxi-Genehmigungen hinsichtlich der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen jedenfalls einen Nachweis für die fachliche Eignung zu verlangen, ist mit Blick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu beanstanden.

§ Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 04.09.2015 Aktenzeichen 13 E 535/15

Kein Führerschein für Gewalttäter

Ein Fahrerlaubnisinhaber muss charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Straffälliges Verhalten schließt diese Eignung aus.
Die Fahrerlaubnis kann nicht nur aus verkehrsrechtlichen Gründen entzogen werden, sondern auch wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Ein 20-Jähriger war bereits seit Jahren straffällig und in der rechten Szene aktiv. Auch mehrere Verurteilungen und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training hatten keinerlei Verhaltensänderung herbeigeführt. Außerdem lief gegen den Mann zusätzlich ein Verfahren wegen Körperverletzung. Daher kann nach Ansicht des Gerichts auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wirtschaftliche und berufliche Nachteile, die daraus entstehen, habe der junge Mann hinzunehmen.

§ Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Aktenzeichen 7 L 896/12