Samstag, 30. Juli 2016

Kein Handy an der Ampel

Auch wenn er weiß, wie lange eine Rotphase dauert, darf ein Autofahrer in dieser Zeit nicht zum Handy greifen und telefonieren 

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Ein Autofahrer darf sein Handy auch dann nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzen, wenn er sein Fahrzeug kurzzeitig angehalten hat - etwa vor einer auf Rot geschalteten Ampel. Wie die deutsche Anwaltshotline mitteilt, wollte sich ein Autofahrer damit herausreden, dass ihm bekannt gewesen sei, wie lang die Rotphase gerade dieser Ampel dauern würde und dass er noch genügend Zeit bis zum Weiterfahren habe. Die Richter konnte er damit nicht überzeugen. "Nach dem Wortlaut der Strassenverkehrsordnung hätte der Mann sein Mobiltelefon im Auto dann benutzen dürfen, wenn das Fahrzeug an der Kreuzung beim Telefonieren sowohl gestanden hätte als auch der Motor ausgeschaltet gewesen wäre", sagt Rechtsanwalt Stefan Specks.

§ Oberlandesgericht Celle Aktenzeichen 211Ss 111/05

Aufwendungen sind zu ersetzen

Erstattet der Verkäufer eines Neufahrzeuges aufgrund von Mängel den Kaufpreis und erhält das Fahrzeug zurück, so muss er auch sämtliche im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf getätigten Aufwendungen des Käufers ersetzen. Hierzu zählen Aufwendungen für den Einbau von Geräten ebenso wie die Überführungskosten für das Fahrzeug. Reduziert wird der Erstattungsanspruch lediglich durch die zu erwartende Nutzungsdauer, die, orientiert an der Fahrzeugleistung, zu einem Abzug führt, weil die Geräte bereits über einen bestimmmten Zeitraum genutzt worden sind.

§ Bundesgerichtshof Aktenzeichen VIII ZR 275/04

Taxi nur Betriebsmittel

In einem Rechtsstreit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses war die Frage des
sogenannten Betriebsüberganges entscheidungserheblich. Dazu ist zu bemerken, dass nach
§ 613 a BGB bei Übergang des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteiles auf einem anderen
Inhaber letztere in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis einzutreten hat. In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Taxiunternehmen mit ursprünglich 13 Taxifahrzeugen
drei davon verkauft und übergeben. Das Landesarbeitsgericht NRW führte dazu aus,
dass in einem Taxibetrieb einzelne Taxen für sich genommen keineswegs einen Betriebsteil ausmachen, sondern Betriebsmittel darstellen. Auch wenn nach § 2 Abs. 3 PBefG die aus der Genehmigung erwachsenen Rechte und Pflichten nur dann übertragen werden dürfen, wenn gleichzeitig das ganze Taxiunternehmen oder wesentliche selbständige und abgrenzbare Teile des Unternehmens übertragen werden, dass bei Übergang von drei Taxen auch tatsächlich ein Betriebs- oder Teilbetriebsübergang stattgefunden haben müssen. Davon können aber nur dann ausgegangen werden, wenn die Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit gewahrt bleiben.

Wer zwei Mal sündigt, wird doppelt bestraft

Ein Pkw-Fahrer hatte im entschiedenen Fall alkoholisiert einen Unfall verursacht.
Danach entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort und fügte damit der ersten Pflichtwidrigkeit
im Rahmen des Versicherungsverhältnisses eine zweite hinzu.
In einem solchen Fall können die Beträge, bis zu denen die Versicherung die Möglichkeit hat,
sich auf Leistungsfreiheit zu berufen, addiert werden. Der Versicherungsnehmer kann
kräftig zur Kasse gebeten werden.

§ Bundesgerichtshof Aktenzeichen IV ZR 216/04

Verschwiegener Reimport gilt als Arglist

Wird ein Auto, das aus Deutschland fabrikneu in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
exportiert worden war, als gebrauchtes Kraftfahrzeug wieder nach Deutschland importiert,
muss der Händler des Käufers diese Tatsache offenbaren. Verschweigt er diesen Umstand,
kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kaufpreis
zurück verlangen.

§ Oberlandesgericht Naumburg Aktenzeichen 6 U 24/05

Defekter Tempomat schützt nicht vor Strafe

Auch wer mit Tempomat fährt, ist verpflichtet, beständig die Geschwindigkeit zu kontrollieren.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt auch dann eine Verurteilung, wenn sie
aufgrund eines defekten Tempomats erfolgt ist. Denn der Fahrer handelt fahrlässig, wenn er
sich nur auf die Technik verlässt.

§ Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 2 Ss OWi 200/06

Ungeeignetes Lichtbild

Ein Lichtbild ist zur Täteridentifizierung ungeeignet, wenn es einen Grauschleier hat,
die Konturen leicht verwischt sind, der Haaransatz durch den Innenspiegel verdeckt ist und
das Foto so unscharf ist, dass noch nicht mal das Haar und die Gesichtszüge des Fahrers
erkennbar sind.

§ Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 2 Ss OWi 274/05

Teures Parken im Kreuzungsbereich

Wer im Kreuzungsbereich parkt, hat einen Abstand von fünf Metern zu den Einmündungen der anderen Straßen einzuhalten - sonst darf die Ordnungsbehörde abschleppen lassen.
Dies jedenfalls dann, wenn es beispielsweise zu Sichtbehinderungen gekommen ist,
oder zu erheblichen Fahrbahnverengungen. Die Abschleppkosten hat der Halter zu tragen.

§ Oberverwaltungsgericht Saarlouis Aktenzeichen 3 Q 1/05

Kein Geld bei versäumter Frist

Die Meldung an die Versicherung, dass ein Kraftfahrzeug gestohlen wurde, muss innerhalb
einer Woche erfolgen - sonst muss die Versicherung nicht zahlen.
Es reicht nicht aus, am Tag des Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Arbeitgeber zahlt Abschiebekosten

Der Arbeitgeber eines Ausländers, der keine Aufenthaltsgenehmigung hat, haftet für die Abschiebekosten, wenn er die Ausreisepflicht seines Arbeitnehmers kannte oder hätte kennen müssen. Eine fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn der Arbeitgeber sich die Aufenthaltspapiere nicht vorlegen lässt. Arbeitgeber ist derjenige für den die Arbeitsleistung erbracht wird.

VG Koblenz - 12.12.2005 Aktenzeichen 3 K 507/05.KO - Pressemitteilung