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Donnerstag, 5. April 2018

Unterkunft im Urlaub falsch beworben

Ein Ehepaar war von den abgebildeten Kabinen eines Schiffes im Reisekatalog so angetan, dass sie die Kreuzfahrt buchten. An Bord stellten sie fest, dass der Kabinenbalkon nicht wie angegeben aus Glas war, sondern eine Stahlbrüstung hatte. So konnte man den Blick aufs Meer nur im Stehen genießen. 5 Prozent des Reisepreises sprach das Gericht dem Ehepaar zu, denn die Unterkunft sollte in etwa so aussehen wie im Katalog. AG Rostock, Az. 41 C 190/08

 

Samstag, 5. November 2016

Reise umbuchen auf andere Ersatzteilnehmer teurer?

Ein Sohn hatte eine Woche Dubai für seine Eltern gebucht. Kurz vorher erkrankte die Mutter. Der Sohn stornierte die Reise, musste 85 Prozent zahlen. Er klagte auf Erstattung, weil eine Umbuchung auf Ersatzpersonen an höheren Kosten gescheitert war. Der Bundesgerichtshof lehnte ab. Reiseveranstalter dürfen den Kunden hohe anfallende Zusatzkosten berechnen, wenn sie eine Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umbuchen.

BGH - 27.09.2016 Az. X ZR 107/15