Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Freitag, 30. September 2016
Handy beim Fahren in der Hand halten erlaubt?
Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.
Dienstag, 16. August 2016
Handyladen im Auto verboten
Nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Anschließen des Handys ans Ladegerät ist beim Autofahren verboten. Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte einen Lkw-Fahrer zu 60 Euro Bußgeld, weil er genau dies während der Fahrt gemacht hatte.
OLG Oldenburg 07.12.2015 Aktenzeichen 2 Ss OWi 290/15
OLG Oldenburg 07.12.2015 Aktenzeichen 2 Ss OWi 290/15
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