Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Samstag, 9. Februar 2019
Ablehnung des Antragstellers einer Taxigenehmigung mangels Masse
Persönliche Unzuverlässigkeit aufgrund der Verurteilung wegen Betrugs, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten sowie aufgrund von Steuerschulden. Ebenfalls Ablehnung mangels Insolvenzmasse. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Zahlungsunfähigkeit.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924
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