Dienstag, 26. Juni 2018

Arzt Sprechstunde absagen kann teuer werden

Sagt ein Patient kurzfristig einen fest vereinbarten Termin ab, kann der Arzt Anspruch auf Schadenersatz haben. Allerdings gilt das nur dann, wenn der Mediziner konkret nachweisen kann, dass er während dieser Zeit einen anderen Patienten hätte behandeln können.

OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06


Freitag, 22. Juni 2018

Gutachten muss nicht immer bezahlt werden

Ein Versicherter muss nicht für die Kosten eines Gutachtens aufkommen, das seine Versicherung in Auftrag gibt, um ihre Zahlungspflicht zu prüfen. Geht der Fall vor Gericht, handelt es sich auch nicht um Prozesskosten.
Ausnahme: Das Gutachten dient als Nachweis für einen Betrug.

OLG Koblenz - 03.04.2007 Aktenzeichen 14 W 238/07
OLGReport-Koblenz 2007, 729; VersR 2007, 1100

Sonntag, 17. Juni 2018

Auch dann ist man Unternehmer

Die zur Beförderung eingesetzten Kraftfahrzeuge müssen nicht im Eigentum des Unternehmers stehen und es sich bei deren Fahrern nicht um die Beschäftigten des Unternehmers handeln. Der Unternehmer kann mit der faktischen Durchführung der Beförderung also gegebenenfalls auch einen anderen betrauen.
Erforderlich ist aber, dass der Unternehmer sowohl nach außen gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftritt, als auch aufgrund seiner tatsächlich bestehenden Verfügungsmacht "Herr der Beförderungsleistung" ist, d. h. ihre Erbringung maßgeblich steuert, und er das geschäftliche Risiko des Beförderungsbetriebes trägt.
Wenn eine GbR als das Taxiunternehmen bezeichnet wird, tatsächlich aber die beiden Fahrzeuge als getrennte Betriebe geführt und Einnahmen und Ausgaben getrennt abgerechnet werden, ist diese Konstruktion letztlich also ein Scheintatbestand.

Oberverwaltungsgericht NRW - 22.03.2018 Aktenzeichen 13 B 1583/17

Mittwoch, 13. Juni 2018

Erloschene Taxi-Genehmigung

Mit dem Erlöschen der Taxi-Genehmigung gehört diese nicht zum "geschützten Bestand" des Altunternehmers. Vielmehr steht - jedenfalls dann, wenn bis zum Ablauf der Geltungsdauer nicht einmal ein Verlängerungs- oder Wiedererteilungsantrag gestellt worden ist - die ausgelaufene Genehmigung sofort zur Neuvergabe an. Dabei hat der nach § 13 Abs. 5 PBefG erstplatzierte Bewerber in der Vormerkliste mit dem Freiwerden der Genehmigung - vorbehaltlich der übrigen Erteilungsvoraussetzungen und der Regelung des § 13 Abs. 4 PBefG - seinerseits einen Rechtsanspruch auf Erteilung der neu auszugebenden Genehmigung.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 16.09.2014 Aktenzeichen 7 L 1187/14


Zuverlässigkeit erst zurück nach Wiedereingliederung

Eine schwere strafrechtliche Verurteilung führt zur Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens, solange sie in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Eine hierauf begründete Versagung der Zulassung zur Führung eines Taxenunternehmens ist rechtmäßig bis zum Ablauf der Rehabilitierungsfrist.

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06

Einmaliger Drogenkonsum schützt nicht vor Entzug der Fahrerlaubnis

Der einmalige Konsum von Drogen im Staßenverkehr rechtfertigt bereits den Entzug der Fahrerlaubnis, weil die fehlende Zuverlässigkeit vermutet wird. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Cannabis-Konsum.

Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07

Donnerstag, 7. Juni 2018

Betriebsprüfung in den Betriebsräumen ohne besonderen Grund zulässig

Zur Betriebsprüfung nach § 54a PBefG bedarf es weder des Verdachts auf einen Gesetzesverstoß noch eines besonderen Anlassses. Die Vorschrift stellt für die Überprüfung von Taxenunternehmen eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen Maßnahmen dar. Die Einsichtnahme der Genehmigungsbehörde in die Bücher und Geschäftspapiere in den Betriebsräumen des Unternehmers dient der Überprüfung, ob der Unternehmer seinen gesetzlich auferlegten Pflichten nachkommt und ist rechtens.

Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstrasse - 22.09.2014 Aktenzeichen 3 K 364/14.NW



Sonntag, 3. Juni 2018

Ein Taxifahrer kann auch als betrunkener Fußgänger seinen Führerschein verlieren

Ein Taxifahrer aus Freiburg war wiederholt schwer betrunken zu Fuß unterwegs gewesen, hatte aber ein gefordertes Medizinisch-Psychologisches Gutachten verweigert. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin den Führerschein. Der VGH bestätigte diese Entscheidung: Das Amt müsse nicht abwarten, bis der Mann im Straßenverkehr als betrunkener Autofahrer auffällig wird.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 29.07.2002 3 U 239/01



Kein Konzessionsentzug bei Fahrgastbeschwerden

Einem Taxiunternehmer, der in seinem Betrieb selbst auch als Fahrer tätig ist, darf trotz erheblicher Defizite in Selbstbeherrschung, Besonnenheit, Respekt und Rücksicht im Umgang mit Fahrgästen nicht die Genehmigung nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG wegen Unzuverlässigkeit als Unternehmer versagt werden. Es komme allerdings ein Entzug des P-Scheins in Betracht.

OVG NRW - 30.04.2008 Az. 13 A 8/07


Auf Schlaglöcher muss selbst geachtet werden

Die Gemeinde als Eigentümer einer Straße muss auf ein etwa 10 Zentimeter tiefes Straßenschlagloch mit einem Umfang von rund einem halben Quadratmeter die Straßenbenutzer nicht gesondert hinweisen, wenn für jedermann ersichtlich ist, daß sich die Straße im Ausbau befindet. Erst recht gilt dies dann, wenn Baustellenschilder aufgestellt sind.

Landgericht Trier - Aktenzeichen 11 O 134/03



Vorfahrt nur auf Sicht bei Einfahrt in unüberschaubaren Einmündungsbereich

Ein Vorfahrtberechtigter darf bei mangelnder Überschaubarkeit des Einmündungsbereichs nicht einfach weiterfahren. Er muss auf Sicht und so langsam fahren, daß eine Verständigung mit dem Gegen- oder Querverkehr möglich ist. Im verhandelten Fall hatte ein Vorfahrtberechtigter diesen Grundsatz verletzt und musste zu 30 Prozent haften.

Landgericht Stade - 13.08.2002 Aktenzeichen 1 S 31/02



Samstag, 2. Juni 2018

Kündigung bei sexueller Belästigung

Sexuelle Übergriffe eines Vorgesetzten während der Arbeitszeit rechtfertigen eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung, wenn es sich um äußerst massive tätliche Belästigung handelt.

Landesarbeitsgericht Niedersachsen -  Aktenzeichen 12 Sa 14/18/02

 

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt nicht per Fax

Möchte der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beenden, so sieht das Gesetz auch für diese Form der Arbeitsvertragsbeendigung gemäß § 623 BGB die Schriftform vor. Beide Vertragsparteien müssen einen solchen Vertrag eigenhändig durch Namensunterschrift zur Wirksamkeit unterzeichnen.
Ein Telefax genügt diesem gesetzlichen Schriftformerfordernis nicht, weil es sich nur um eine (Tele-)Kopie handelt. Ein mittels Telefax zu Stande gekommener Aufhebungsvertrag beendet damit das Arbeitsverhältnis nicht.

Arbeitsgericht Hannover - 17.01.2001 Aktenzeichen 9 Ca 282/00


Pkw gilt nur für ein Jahr als Neufahrzeug

Gekauft wird ein Neufahrzeug im Juni 2000 - ausgeliefert wird im August 2000. Letztendlich stellt sich heraus, daß das Fahrzeug zwar noch keinen Kilometer gelaufen hat, aber schon im Februar 1998 das Fabriktor passiert hat. Zu lang, um noch als Neufahrzeug verkauft zu werden, entschied der Bundesgerichtshof. Der BGH legte nun fest, daß höchstens 12 Monate als Karenzzeit gilt.
Steht ein Fahrzeug länger als 12 Monate auf dem Fabrikgelände, gilt es nicht mehr als Neufahrzeug.

Bundesgerichtshof - 15.03.2003 Aktenzeichen VIII ZR 227/02


Rechnungsähnliches Angebot zählt als Betrug

Die Zusendung rechnungsähnlicher Angebote für die Eintragung in ein öffentliches Register ist eine Betrugshandlung, wenn der Rechnungsempfänger bei oberflächlicher Betrachtung annimmt, es handele sich um eine offizielle Rechnung für vorausgegangene Eintragungen in ein solches Register.
Die optische Gestaltung des Schreibens sowie die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale, wie beispielsweise die Hervorhebung einer individuellen "Belegnummer" oder eines "Kassenzeichens", die Aufschlüsselung nach Netto- und Bruttosumme, die Hervorhebung der Zahlungsfrist durch Fettdruck und die Beifügung eines ausgefüllten Überweisungsträgers erwecken für den Empfänger den Eindruck einer amtlichen Rechnung.
Dieser Gesamteindruck wird nicht dadurch relativiert, daß sich aus den beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, daß es sich nur um ein Angebot handelt.

Oberlandesgericht Frankfurt/Main - 13.03.2003 Aktenzeichen 1 Ws 126/02