Donnerstag, 14. März 2019

Arbeitsplatz fristlos gekündigt wegen Facebook-Hetze

Wegen rassistischer Äußerungen mit Aufruf zur Gewalttätigkeit auf Facebook hatte die Stadt Gelsenkirchen einem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Er klagte gegen seine Entlassung, aber das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied: Ausländerfeindliche Hetze im Internet kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt vor allem dann, wenn der Name des Arbeitgebers im Profil eingetragen ist.

Amtsgericht Gelsenkirchen - Aktenzeichen 5 Ca 144/15