Amtsgericht Gelsenkirchen - Aktenzeichen 5 Ca 144/15
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Donnerstag, 14. März 2019
Arbeitsplatz fristlos gekündigt wegen Facebook-Hetze
Wegen rassistischer Äußerungen mit Aufruf zur Gewalttätigkeit auf Facebook hatte die Stadt Gelsenkirchen einem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Er klagte gegen seine Entlassung, aber das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied: Ausländerfeindliche Hetze im Internet kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt vor allem dann, wenn der Name des Arbeitgebers im Profil eingetragen ist.
Amtsgericht Gelsenkirchen - Aktenzeichen 5 Ca 144/15
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