Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Freitag, 30. September 2016
Handy beim Fahren in der Hand halten erlaubt?
Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.
Donnerstag, 29. September 2016
Hund und Katze sparen Steuern
Läßt man sein Haustier während des Urlaub von einem professionellen Dienstleister betreuen und versorgen, gilt dies als haushaltsnahe Dienstleistung und ist somit steuerlich absetzbar. Das Finanzamt wollte den Steuervorteil nicht bewilligen - zu Unrecht, urteilte der Bundesfinanzhof.
Küche, Bad und Flur gehören nicht zum häuslichen Arbeitszimmer
Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
BFH - 17.02.2016 X R 26/13
Pressemitteilung Nr. 43/16 15.06.2016
Mittwoch, 28. September 2016
Häusliches Arbeitszimmer kann nicht steuerlich berücksichtigt werden?
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
Ein gemischt genutztes Arbeitszimmer - eine Arbeitsecke - kann nicht steuerlich berücksichtigt werden. So hat der Bundesfinanzhof entschieden.
BFH - 27.07.2015 Aktenzeichen GrS 1/14
Pressemitteilung Nr. 6/16 vom 28.01.2016
Dienstag, 27. September 2016
Ersatztaxi auch wenn die Kosten den verlorenen Gewinn um 154 Prozent übersteigen
Die Grenze der Ersatzfähigkeit ist bei einem beschädigten Taxi erst überschritten, wenn die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist
(§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB). Diese Grenze der Unverhältnismäßigkeit wird nicht alleine durch den Gewinnentgang des Taxiunternehmers bestimmt, den der Mietwagen verhindern soll. Zu berücksichtigen sind z.B. der Ausfall von Einnahmen, ebenso den guten Ruf des Betriebes nicht zu gefährden, sowie mit vollem Wagenpark disponieren zu können und nicht die Restkapazität der anderen Taxen zu überanspruchen.
LG Nürnberg-Fürth - 29.10.2015 Aktenzeichen 8 O 6456/14
(§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB). Diese Grenze der Unverhältnismäßigkeit wird nicht alleine durch den Gewinnentgang des Taxiunternehmers bestimmt, den der Mietwagen verhindern soll. Zu berücksichtigen sind z.B. der Ausfall von Einnahmen, ebenso den guten Ruf des Betriebes nicht zu gefährden, sowie mit vollem Wagenpark disponieren zu können und nicht die Restkapazität der anderen Taxen zu überanspruchen.
Montag, 26. September 2016
Taxizentrale muss Aufnahmegebühr zurückzahlen
Die kartellrechtliche Zielsetzung des ungehinderten Marktzuganges für alle Wettbewerber verbietet es deshalb einer marktbeherrschenden oder marktstarken Vereinigung, ein "Aufgeld" zu verlangen.
Die Aufnahmegebühr stellt eine unzulässige Behinderung und Diskriminierung dar und kann infolge dessen zurück verlangt werden, entschied das Oberlandesgericht.
OLG Celle - 16.03.1989 Aktenzeichen 13 U (Kart) 221/88
Die Aufnahmegebühr stellt eine unzulässige Behinderung und Diskriminierung dar und kann infolge dessen zurück verlangt werden, entschied das Oberlandesgericht.
OLG Celle - 16.03.1989 Aktenzeichen 13 U (Kart) 221/88
Abschleppen eines Taxis nicht erforderlich
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gießen ist das Abschleppen eines - auch über
einen längeren Zeitraum - ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten
Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung (Taxi) im Bereich der Beförderungspflicht
nach § 47 Abs. 4 PBefG (Pflichtfahrbereich) zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes
weder erforderlich noch ermessensgerecht.
VG Gießen - 22.09.2000 Aktenzeichen 10 E 1651/96
einen längeren Zeitraum - ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten
Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung (Taxi) im Bereich der Beförderungspflicht
nach § 47 Abs. 4 PBefG (Pflichtfahrbereich) zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes
weder erforderlich noch ermessensgerecht.
VG Gießen - 22.09.2000 Aktenzeichen 10 E 1651/96
"Leck mich am Arsch" ist keine Beleidigung im Schwabenland
Ein Taxifahrer verspätete sich bei einer Abholung eines Fahrgastes. Dadurch verpasste dieser seinen Zug. Der Fahrgast verlangte daraufhin für den gleichen Preis zu seinem Zielort gefahren zu werden. Auf Nachfrage beim Chef antwortete dieser mit dem Zitat von "Götz von Berlichingen". Das Amtsgericht lehnte den Erlass eines Strafbefehls gegen den Chef aus rechtlichen Gründen ab.
Hinzuschätzungen von Gewinnen und Umsätzen im Taxigewerbe
Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, sind für ein Taxiunternehmen ausreichend als Mindestanforderung für die Einzelaufzeichnungspflicht.
FG Hamburg - 11.11.2014 Aktenzeichen 6 K 206/11
FG Hamburg - 11.11.2014 Aktenzeichen 6 K 206/11
Samstag, 24. September 2016
Genehmigungspflicht für Flughafenzubringer
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 PBefG) ist derjenige Unternehmer, der die Personenbeförderung durchführt. Das heißt, der Verantwortliche der gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftritt, auch wenn er selbst keine Fahrt durchführt und andere konzessionierte Unternehmer beauftragt.
BVerwG - 27.08.2015 Aktenzeichen 3 C 14.14
BVerwG Pressemitteilung Nr. 68/2015
BVerwG - 27.08.2015 Aktenzeichen 3 C 14.14
BVerwG Pressemitteilung Nr. 68/2015
Freitag, 23. September 2016
Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden
Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden. Nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt deshalb die Beförderungspflicht und nur innerhalb
des Pflichtfahrbereichs gilt damit die Tarifpflicht, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand ist eine Ordnungswidrigkeit
Von Fabian Börner - eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link |
Montag, 19. September 2016
Abschleppen eines PKW vom Taxistand zulässig
Wer sein Fahrzeug auf einen Taxistand abstellt, darf abgeschleppt werden, auch wenn keine Behinderung des Taxenverkehrs vorliegt. Ebenso wie bei Behindertenparkplätzen muss die Funktion von Taxiständen in vollem Umfang gewährleistet sein.
Fahrgast haftet beim unachtsamen Türöffnen
Ein Fahrgast haftet beim unachtsamen Öffnen der Beifahrertür, dem vorschriftsmäßig rechts überholenden Radfahrer, für den Schaden den dieser bei einer Kollision mit der Tür erleidet.
Es besteht aber nicht die Pflicht für den Taxifahrer seine Fahrgäste zu verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. Eine unterlassene Sicherung kann nur dann die selbständige Haftung begründen wenn der Taxifahrer selbst eine Gefahr geschaffen oder erhöht hätte, die ihn zum Eingreifen zwang. Hier greift die Gefährdungshaftung ein.
OLG Hamm - 20.08.1999 Aktenzeichen 9 U 9/99
Es besteht aber nicht die Pflicht für den Taxifahrer seine Fahrgäste zu verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. Eine unterlassene Sicherung kann nur dann die selbständige Haftung begründen wenn der Taxifahrer selbst eine Gefahr geschaffen oder erhöht hätte, die ihn zum Eingreifen zwang. Hier greift die Gefährdungshaftung ein.
OLG Hamm - 20.08.1999 Aktenzeichen 9 U 9/99
Freier Taxistand ist kein Parkplatz
Parkt man an einem Taxistand, riskiert man abgeschleppt zu werden. Egal ob ein betriebsbereites Taxi den Stand hätte anfahren können oder nicht. So wie bei Behindertenparkplätzen wird die Funktion
von Taxenständen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen freigehalten
werden.
OVG Hamburg - 07.03.2006 Aktenzeichen 3 Bf 392/05
OVG Hamburg - 07.03.2006 Aktenzeichen 3 Bf 392/05
Montag, 5. September 2016
Rotlichtverstoß wird deutlich teurer um Fahrverbot abzuwenden
Taxiunternehmer mit einem Taxi klagte nach Rotlichtverstoß gegen das verhängte einmonatige Fahrverbot. Das Gericht sah dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet und verdoppelte die Geldstrafe. Der Klage wurde stattgegeben.
OLG Oldenburg - 28.08.1995 Aktenzeichen SS 114/95
Sonntag, 4. September 2016
Keine Konzessionsverlängerung bei fehlenden oder falschen steuerlichen Aufzeichnungspflichten
Die Konzession eines Taxiunternehmers wurde nicht verlängert. Dagegen klagte dieser. Die Klage wurde aufgrund von Verstössen gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen, sowie unvollständigen Tankrechnungen und Schichtzetteln abgewiesen. Außerdem konnte der Unternehmer keine Kassenführung vorlegen, auch die Löhne wurden falsch abgerechnet.
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13
Fristeinhaltung bei Genehmigungserteilung zwingend erforderlich
Zehn bereits beantragte und ausgehändigte Mietwagenkonzessionen wurden gerichtlich wieder aberkannt, nachdem der Antragsteller die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht abgeben konnte.
VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12
VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12
Untersagungsverfügung - Autofahrer stellen sich für ein Taschengeld als "Taxifahrer" zur Verfügung
WunderCar wurde untersagt, Autofahrern ohne Personenbeförderungsschein Fahrten zu vermitteln. Bezahlung: das Trinkgeld, an dem die Mietwagenfirma jedoch auch noch prozentual beteiligt war,
Hamburg - 04.06.2014 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Hamburg - 04.06.2014 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Unzuverlässigkeit begründet Aberkennung dreier Taxi-Konzessionen
Da der Taxiunternehmer bei Fahr- und Schichtzeiten geschummelt hatte und auch Lohnabrechnungen als nicht glaubhaft galten, hatte das Land Hamburg ihm drei zusätzlich genehmigte Konzessionen wieder aberkannt. Dagegen reichte er Klage ein, Das Gericht wies diese jedoch ab, da er als nicht mehr zuverlässig galt.
OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15
OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15
Fahrverbot für eiligen Taxifahrer
Der Beruf des Taxifahrers schützt nicht vor einem Fahrverbot. Der Klagende wollte das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umwandeln lassen, nachdem er innerorts mit 99 km/h geblitzt wurde. Dies wurde jedoch vom OLG Düsseldorf abgewiesen.
OLG Düsseldorf - 27.06.1994 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 208/94
OLG Düsseldorf - 27.06.1994 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 208/94
Samstag, 3. September 2016
Mithaftung - Winkender Fahrgast führt zu Verkehrsunfall
Ein Taxifahrer bremste aufgrund eines winkenden Fahrgastes abrupt und verursachte einen Auffahrunfall. Das Kammergericht entschied hierzu eine Mithaftung des Vorausfahrenden, da die Aufnahme eines Fahrgastes kein zwingender Grund ist.
Gründe sind die Fälle der Abwendung einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.
KG Berlin - 26.04.1993 Aktenzeichen 12 U 2137/92
Gründe sind die Fälle der Abwendung einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.
KG Berlin - 26.04.1993 Aktenzeichen 12 U 2137/92
Halten am Taxistand nicht zulässig
Ist das Halten auf einem Taxistand erlaubt oder verboten?
Weder das Halten noch das Parken ist auf einem Taxiplatz gestattet. Allein der Fahrer von einem Taxi darf hier parken. Für alle anderen Kraftfahrer gilt ein absolutes Halteverbot.
Zeichen 229 seit 01.03.1994 |
An gekennzeichneten Taxenständen (Zeichen 229 zu § 41 Abs. 2 Nr. 4 StVO) ist Halten für die Dauer von mehr als 3 Minuten auch zum Be- und Entladen verboten.
Bundesgerichtshof 4.Strafsenat - 21.01.1993 Aktenzeichen 4 StR 497/92
Zeichen 229 bis 01.03.1994 |
Taxifahrer und Taxiunternehmer haften nicht für unachtsam geöffnete Fahrgasttür
Falls der Fahrgast beim Türöffnen das Taxi beschädigt, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Er verstößt dadurch gegen die Nebenverpflichtung des Beförderungsvertrags, das Taxi nicht zu beschädigen.
AG Köln - 14.09.1984 Aktenzeichen 266 C 191/84
AG Köln - 14.09.1984 Aktenzeichen 266 C 191/84
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