Freitag, 30. September 2016

Handy beim Fahren in der Hand halten erlaubt?



Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, solange er nicht sein Mobiltelefon als Telefon, Organizer, Internetzugang oder Diktiergerät verwendet.

OLG Stuttgart - 25.04.2016 Aktenzeichen 4Ss 212/16

Donnerstag, 29. September 2016

Hund und Katze sparen Steuern


Läßt man sein Haustier während des Urlaub von einem professionellen Dienstleister betreuen und versorgen, gilt dies als haushaltsnahe Dienstleistung und ist somit steuerlich absetzbar. Das Finanzamt wollte den Steuervorteil nicht bewilligen - zu Unrecht, urteilte der Bundesfinanzhof.

BFH - 03.09.2015 Aktenzeichen VI R 13/15

Küche, Bad und Flur gehören nicht zum häuslichen Arbeitszimmer



Bei einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

BFH - 17.02.2016 X R 26/13
Pressemitteilung Nr. 43/16 15.06.2016

Mittwoch, 28. September 2016

Häusliches Arbeitszimmer kann nicht steuerlich berücksichtigt werden?



Ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass der Raum wie ein Büro eingerichtet und ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird.
Ein gemischt genutztes Arbeitszimmer - eine Arbeitsecke - kann nicht steuerlich berücksichtigt werden. So hat der Bundesfinanzhof entschieden.

BFH - 27.07.2015 Aktenzeichen GrS 1/14
Pressemitteilung Nr. 6/16 vom 28.01.2016

Dienstag, 27. September 2016

Ersatztaxi auch wenn die Kosten den verlorenen Gewinn um 154 Prozent übersteigen

Die Grenze der Ersatzfähigkeit ist bei einem beschädigten Taxi erst überschritten, wenn die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist
(§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB). Diese Grenze der Unverhältnismäßigkeit wird nicht alleine durch den Gewinnentgang des Taxiunternehmers bestimmt, den der Mietwagen verhindern soll. Zu berücksichtigen sind z.B. der Ausfall von Einnahmen, ebenso den guten Ruf des Betriebes nicht zu gefährden, sowie mit vollem Wagenpark disponieren zu können und nicht die Restkapazität der anderen Taxen zu überanspruchen.


LG Nürnberg-Fürth - 29.10.2015 Aktenzeichen 8 O 6456/14

Montag, 26. September 2016

Taxizentrale muss Aufnahmegebühr zurückzahlen

Die kartellrechtliche Zielsetzung des ungehinderten Marktzuganges für alle Wettbewerber verbietet es deshalb einer marktbeherrschenden oder marktstarken Vereinigung, ein "Aufgeld" zu verlangen.
Die Aufnahmegebühr stellt eine unzulässige Behinderung und Diskriminierung dar und kann infolge dessen zurück verlangt werden, entschied das Oberlandesgericht. 

OLG Celle - 16.03.1989 Aktenzeichen 13 U (Kart) 221/88

Abschleppen eines Taxis nicht erforderlich

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gießen ist das Abschleppen eines auch über
einen längeren Zeitraum - ordnungswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten 
Kraftfahrzeuges zur Personenbeförderung (Taxi) im Bereich der Beförderungspflicht
nach § 47 Abs. PBefG (Pflichtfahrbereich) zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes
weder erforderlich noch ermessensgerecht.

VG Gießen - 22.09.2000 Aktenzeichen 10 E 1651/96

"Leck mich am Arsch" ist keine Beleidigung im Schwabenland

Ein Taxifahrer verspätete sich bei einer Abholung eines Fahrgastes. Dadurch verpasste dieser seinen Zug. Der Fahrgast verlangte daraufhin für den gleichen Preis zu seinem Zielort gefahren zu werden. Auf Nachfrage beim Chef antwortete dieser mit dem Zitat von "Götz von Berlichingen". Das Amtsgericht lehnte den Erlass eines Strafbefehls gegen den Chef aus rechtlichen Gründen ab.

AG Ehingen - 24.09.2009 Aktenzeichen 2 Cs 36 Js 7167/09

Hinzuschätzungen von Gewinnen und Umsätzen im Taxigewerbe

Schichtzettel in Verbindung mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen, sind für ein Taxiunternehmen ausreichend als Mindestanforderung für die Einzelaufzeichnungspflicht.

FG Hamburg - 11.11.2014 Aktenzeichen 6 K 206/11

Samstag, 24. September 2016

Genehmigungspflicht für Flughafenzubringer

Nach dem Personenbeförderungsgesetz (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 PBefG) ist derjenige Unternehmer, der die Personenbeförderung durchführt. Das heißt, der Verantwortliche der gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftritt, auch wenn er selbst keine Fahrt durchführt und andere konzessionierte Unternehmer beauftragt.

BVerwG - 27.08.2015 Aktenzeichen 3 C 14.14
BVerwG Pressemitteilung Nr. 68/2015

Freitag, 23. September 2016

Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden

Die Tarifpflicht einer Taxenordnung kann nicht über den Bereich des Pflichtfahrgebietes erweitert werden. Nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt deshalb die Beförderungspflicht und nur innerhalb des Pflichtfahrbereichs gilt damit die Tarifpflicht, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.

OVG Rheinland-Pfalz - 17.01.2013 Aktenzeichen 7 C 10969/12.OVG

Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand ist eine Ordnungswidrigkeit

Von Fabian Börner - eigenes Werk, CC BY-SA 3.0Link
Eine Aufstellungsbeschränkung von Taxen auf dafür vorgesehene Flächen (Taxenstände) betreffenden Regelungen ist es nicht nur, ein Bereithalten an lukrativen Stellen, an denen kein Taxistand vorhanden ist, zu unterbinden, sondern auch, einen ordnungsgemäßen Verkehrsablauf zu sichern. Das Aufstellen einer Taxe neben einem voll besetzten Taxenstand ist unzulässig und kann nach § 47 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 PBefG in Verbindung mit den diesbezüglichen Regelungen in den Taxenordnungen der Länder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

OLG Hamburg - 17.02.2014 Aktenzeichen 2 RB 14/14 - 3 Ss OWi 16/14

Montag, 19. September 2016

Abschleppen eines PKW vom Taxistand zulässig



Wer sein Fahrzeug auf einen Taxistand abstellt, darf abgeschleppt werden, auch wenn keine Behinderung des Taxenverkehrs vorliegt. Ebenso wie bei Behindertenparkplätzen muss die Funktion von Taxiständen in vollem Umfang gewährleistet sein.


Fahrgast haftet beim unachtsamen Türöffnen

Ein Fahrgast haftet beim unachtsamen Öffnen der Beifahrertür, dem vorschriftsmäßig rechts überholenden Radfahrer, für den Schaden den dieser bei einer Kollision mit der Tür erleidet.
Es besteht aber nicht die Pflicht für den Taxifahrer seine Fahrgäste zu verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. Eine unterlassene Sicherung kann nur dann die selbständige Haftung begründen wenn der Taxifahrer selbst eine Gefahr geschaffen oder erhöht hätte, die ihn zum Eingreifen zwang. Hier greift die Gefährdungshaftung ein.

 OLG Hamm - 20.08.1999 Aktenzeichen 9 U 9/99

Freier Taxistand ist kein Parkplatz

Parkt man an einem Taxistand, riskiert man abgeschleppt zu werden. Egal ob ein betriebsbereites Taxi den Stand hätte anfahren können oder nicht. So wie bei Behindertenparkplätzen wird die Funktion von Taxenständen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen freigehalten werden. 

OVG Hamburg - 07.03.2006 Aktenzeichen 3 Bf  392/05

Montag, 5. September 2016

Rotlichtverstoß wird deutlich teurer um Fahrverbot abzuwenden



Taxiunternehmer mit einem Taxi klagte nach Rotlichtverstoß gegen das verhängte einmonatige Fahrverbot. Das Gericht sah dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet und verdoppelte die Geldstrafe. Der Klage wurde stattgegeben.

OLG Oldenburg - 28.08.1995 Aktenzeichen SS 114/95

Sonntag, 4. September 2016

Keine Konzessionsverlängerung bei fehlenden oder falschen steuerlichen Aufzeichnungspflichten

Die Konzession eines Taxiunternehmers wurde nicht verlängert. Dagegen klagte dieser. Die Klage wurde aufgrund von Verstössen gegen Erklärungs-, Anmeldungs- und Zahlungspflichten gegenüber Steuerbehörden und sozialversicherungsrechtlichen Einzugsstellen, sowie unvollständigen Tankrechnungen und Schichtzetteln abgewiesen. Außerdem konnte der Unternehmer keine Kassenführung vorlegen, auch die Löhne wurden falsch abgerechnet.

OVG Nordrhein-Westfalen - 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13

Fristeinhaltung bei Genehmigungserteilung zwingend erforderlich

Zehn bereits beantragte und ausgehändigte Mietwagenkonzessionen wurden gerichtlich wieder aberkannt, nachdem der Antragsteller die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht abgeben konnte.

VG Karlsruhe - 27.05.2014 Aktenzeichen 1 K 1748/12

Untersagungsverfügung - Autofahrer stellen sich für ein Taschengeld als "Taxifahrer" zur Verfügung

WunderCar wurde untersagt, Autofahrern ohne Personenbeförderungsschein Fahrten zu vermitteln. Bezahlung: das Trinkgeld, an dem die Mietwagenfirma jedoch auch noch prozentual beteiligt war,

Hamburg - 04.06.2014 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Unzuverlässigkeit begründet Aberkennung dreier Taxi-Konzessionen

Da der Taxiunternehmer bei Fahr- und Schichtzeiten geschummelt hatte und auch Lohnabrechnungen als nicht glaubhaft galten, hatte das Land Hamburg ihm drei zusätzlich genehmigte Konzessionen wieder aberkannt. Dagegen reichte er Klage ein, Das Gericht wies diese jedoch ab, da er als nicht mehr zuverlässig galt.

OVG Hamburg - 04.11.2015 Aktenzeichen 3 Bs 200/15

Fahrverbot für eiligen Taxifahrer

Der Beruf des Taxifahrers schützt nicht vor einem Fahrverbot. Der Klagende wollte das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umwandeln lassen, nachdem er innerorts mit 99 km/h geblitzt wurde. Dies wurde jedoch vom OLG Düsseldorf abgewiesen.

OLG Düsseldorf  - 27.06.1994 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 208/94


Samstag, 3. September 2016

Mithaftung - Winkender Fahrgast führt zu Verkehrsunfall

Ein Taxifahrer bremste aufgrund eines winkenden Fahrgastes abrupt und verursachte einen Auffahrunfall. Das Kammergericht entschied hierzu eine Mithaftung des Vorausfahrenden, da die Aufnahme eines Fahrgastes kein zwingender Grund ist.
Gründe sind die Fälle der Abwendung einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.

KG Berlin - 26.04.1993 Aktenzeichen 12 U 2137/92

Halten am Taxistand nicht zulässig

Ist das Halten auf einem Taxistand erlaubt oder verboten?

Weder das Halten noch das Par‌ken ist auf einem Taxiplatz gestattet. Allein der Fahrer von einem Taxi darf hier par‌ken. Für alle anderen Kraftfahrer gilt ein absolutes Halteverbot.

Das Verkehrszeichen 229 kennzeichnet einen Taxistand. Parken dürfen Sie hier also nicht. Zeichen 229 seit 01.03.1994
Zeichen 229 seit 01.03.1994

An gekennzeichneten Taxenständen (Zeichen 229 zu § 41 Abs. 2 Nr. 4 StVO) ist Halten für die Dauer von mehr als 3 Minuten auch zum Be- und Entladen verboten.

Bundesgerichtshof 4.Strafsenat - 21.01.1993 Aktenzeichen 4 StR 497/92

Verkehrszeichen 229 bis 01.03.1994
Zeichen 229 bis 01.03.1994

 Seit 01.03.1994 beinhaltet das Zeichen 229 StVO ein absolutes Halteverbot. Bis 31.12.1994 sind die alten Standplatztafeln zu ersetzen. Mit dieser Änderung wurde eine Jahrzehnte vorgebrachte Forderung des Taxigewerbes erfüllt. Nunmehr ist jedes freiwillige Anhalten wie im absoluten Halteverbot, Zeichen 283, verboten. Dies gilt natürlich auch für Taxis, soweit sie nicht zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden. Alle am Taxistand bereitstehenden Taxis müssen durch die Anwesenheit der Fahrer beförderungsbereit sein, nur so ist die freie Fahrzeugwahl des Fahrgastes gewährleistet. BOKraft Kommentar


Taxifahrer und Taxiunternehmer haften nicht für unachtsam geöffnete Fahrgasttür

Falls der Fahrgast beim Türöffnen das Taxi beschädigt, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Er verstößt dadurch gegen die Nebenverpflichtung des Beförderungsvertrags, das Taxi nicht zu beschädigen.

AG Köln - 14.09.1984 Aktenzeichen 266 C 191/84