Ein Fahrgast haftet beim unachtsamen Öffnen der Beifahrertür, dem vorschriftsmäßig rechts überholenden Radfahrer, für den Schaden den dieser bei einer Kollision mit der Tür erleidet.
Es besteht aber nicht die Pflicht für den Taxifahrer seine Fahrgäste zu verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. Eine unterlassene Sicherung kann nur dann die selbständige Haftung begründen wenn der Taxifahrer selbst eine Gefahr geschaffen oder erhöht hätte, die ihn zum Eingreifen zwang. Hier greift die Gefährdungshaftung ein.
OLG Hamm - 20.08.1999 Aktenzeichen 9 U 9/99
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Montag, 19. September 2016
Samstag, 3. September 2016
Mithaftung - Winkender Fahrgast führt zu Verkehrsunfall
Ein Taxifahrer bremste aufgrund eines winkenden Fahrgastes abrupt und verursachte einen Auffahrunfall. Das Kammergericht entschied hierzu eine Mithaftung des Vorausfahrenden, da die Aufnahme eines Fahrgastes kein zwingender Grund ist.
Gründe sind die Fälle der Abwendung einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.
KG Berlin - 26.04.1993 Aktenzeichen 12 U 2137/92
Gründe sind die Fälle der Abwendung einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.
KG Berlin - 26.04.1993 Aktenzeichen 12 U 2137/92
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