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Sonntag, 3. Juni 2018

Kein Konzessionsentzug bei Fahrgastbeschwerden

Einem Taxiunternehmer, der in seinem Betrieb selbst auch als Fahrer tätig ist, darf trotz erheblicher Defizite in Selbstbeherrschung, Besonnenheit, Respekt und Rücksicht im Umgang mit Fahrgästen nicht die Genehmigung nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG wegen Unzuverlässigkeit als Unternehmer versagt werden. Es komme allerdings ein Entzug des P-Scheins in Betracht.

OVG NRW - 30.04.2008 Az. 13 A 8/07


Montag, 26. September 2016

"Leck mich am Arsch" ist keine Beleidigung im Schwabenland

Ein Taxifahrer verspätete sich bei einer Abholung eines Fahrgastes. Dadurch verpasste dieser seinen Zug. Der Fahrgast verlangte daraufhin für den gleichen Preis zu seinem Zielort gefahren zu werden. Auf Nachfrage beim Chef antwortete dieser mit dem Zitat von "Götz von Berlichingen". Das Amtsgericht lehnte den Erlass eines Strafbefehls gegen den Chef aus rechtlichen Gründen ab.

AG Ehingen - 24.09.2009 Aktenzeichen 2 Cs 36 Js 7167/09

Montag, 19. September 2016

Fahrgast haftet beim unachtsamen Türöffnen

Ein Fahrgast haftet beim unachtsamen Öffnen der Beifahrertür, dem vorschriftsmäßig rechts überholenden Radfahrer, für den Schaden den dieser bei einer Kollision mit der Tür erleidet.
Es besteht aber nicht die Pflicht für den Taxifahrer seine Fahrgäste zu verkehrsgerechten Verhalten anzuleiten. Eine unterlassene Sicherung kann nur dann die selbständige Haftung begründen wenn der Taxifahrer selbst eine Gefahr geschaffen oder erhöht hätte, die ihn zum Eingreifen zwang. Hier greift die Gefährdungshaftung ein.

 OLG Hamm - 20.08.1999 Aktenzeichen 9 U 9/99

Samstag, 3. September 2016

Mithaftung - Winkender Fahrgast führt zu Verkehrsunfall

Ein Taxifahrer bremste aufgrund eines winkenden Fahrgastes abrupt und verursachte einen Auffahrunfall. Das Kammergericht entschied hierzu eine Mithaftung des Vorausfahrenden, da die Aufnahme eines Fahrgastes kein zwingender Grund ist.
Gründe sind die Fälle der Abwendung einer plötzlichen ernstlichen Gefahr für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.

KG Berlin - 26.04.1993 Aktenzeichen 12 U 2137/92

Taxifahrer und Taxiunternehmer haften nicht für unachtsam geöffnete Fahrgasttür

Falls der Fahrgast beim Türöffnen das Taxi beschädigt, so ist dieser schadensersatzpflichtig. Er verstößt dadurch gegen die Nebenverpflichtung des Beförderungsvertrags, das Taxi nicht zu beschädigen.

AG Köln - 14.09.1984 Aktenzeichen 266 C 191/84

Freitag, 19. August 2016

Übelkeit im Taxi erlaubt nicht Raserei

Die durch ein Übergeben eines betrunkenes Fahrgastes befürchtete Verunreinigung des Wageninnenraums eines Taxis vermag eine zur schnelleren Erreichung der nächstgelegenen Autobahnausfahrt begangene Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig schon mangels Geeignetheit des zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittels nicht nach § 16 OWiG zu rechtfertigen.

OLG Bamberg - 04.09.2013 Aktenzeichen 3 Ss OWi 1130/13

Mittwoch, 3. August 2016

Übelkeit im Taxi kann teuer werden

Quelle: pixabay.com
Wer sich wegen Alkoholkonsums im Taxi übergibt, muss zahlen, nicht unbedingt aber die vollen Kosten der Reinigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Taxifahrer nicht sofort anhält, wenn der Fahrgast sagt, ihm sei übel. Denn damit trifft den Fahrer eine Mitschuld. Da sich nicht eindeutig klären ließ, wie deutlich und dringlich der Fahrgast auf seine Übelkeit hingewiesen hatte, entschied sich das Gericht für eine Kostenteilung.

§ Amtsgericht München Urteil vom 2.09.2010 Aktenzeichen 271 C 11329/10