Ein Sohn hatte eine Woche Dubai für seine Eltern gebucht. Kurz vorher erkrankte die Mutter. Der Sohn stornierte die Reise, musste 85 Prozent zahlen. Er klagte auf Erstattung, weil eine Umbuchung auf Ersatzpersonen an höheren Kosten gescheitert war. Der Bundesgerichtshof lehnte ab. Reiseveranstalter dürfen den Kunden hohe anfallende Zusatzkosten berechnen, wenn sie eine Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umbuchen.
BGH - 27.09.2016 Az. X ZR 107/15
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Samstag, 5. November 2016
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