Sonntag, 28. August 2016

Sixt darf nicht als Limousinen-Anbieter auf Google Anzeigen mit dem Suchbegriff "Taxi" werben

Der Autovermieter Sixt darf seinen Chauffeurdienst "Mydriver" nicht mit dem Schlagwort "Taxi" in der Google-Werbung bewerben, wie aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 15 O 290/14) hervorgeht. Darf aber weiterhin seinen Dienst als Taxi-Alternative anbieten.

LG Berlin - 04.11.2014 Aktenzeichen 15 O 290/14
Berlin Pressemeldung 28.11.2014
taxi heute Meldung 02.12.2014
faz Meldung 28.11.2014
wbs-law.de Meldung 07.02.2015

Akuter Stuhlgang rechtfertigt nicht Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Amtsgericht hat die Betroffene zu 120 Euro Geldbuße verurteilt, weil sie auf einer autobahnähnlichen Kraftfahrstraße mit ihrem Pkw die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahrlässig um 34 km/h überschritten hatte. Da die nächste Ausfahrt so nah lag, dass die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit keinen nennenswerten Zeitgewinn erbracht hatte, wurde die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

OLG Düsseldorf - 06.12.2007 Aktenzeichen IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I

Mehrere Beladungsversuche des Gepäcks sind Pflicht

Nach der Beförderungspflicht (§ 22 PBefG) muß der Taxifahrer weitere Beladungsversuche unternehmen, wenn beim ersten Versuch nicht alle Gepäckstücke verstaut werden können, so das Amtsgericht Hamburg.

AG Hamburg - 09.03.2009 Aktenzeichen 237 OWi 19/09

Vorbestellung einer späteren Fahrt rechtfertigt nicht Ablehnung eines Fahrauftrages

Der Taxifahrer verstößt gegen seine Beförderungspflicht! Eine spätere Reservierung/Vorbestellung rechtfertigt nicht eine Ablehnung eines Fahrauftrages innerhalb des Pflichtfahrgebietes mit dem bereitgehaltenen Taxi am Taxistand.

BayObLG, 3. Sen. f. Bußgeldsachen - 17.04.1997 Aktenzeichen 3 ObOWi 29/97

Freitag, 26. August 2016

Zuviel Gepäck ist kein Grund um eine Taxifahrt abzulehnen

Nach den Urteilsfeststellungen war hier eine Gefährdung des Betriebes des Taxis oder eine Belästigung anderer Fahrgäste durch die im Kofferraum des Taxis unterzubringenden Gepäckstücke nicht zu erwarten. Auch hinsichtlich des kleinen, im Wageninneren mitzuführenden Rucksacks hat das Amtsgericht eine Gefährdung des Beförderungsablaufs zutreffend ausgeschlossen. Soweit eine in den Gründen des angefochtenen Urteils nicht näher behandelte Belästigung von Fahrgästen durch die Mitnahme dieses Gepäckstücks in Betracht zu ziehen ist, ergeben die Urteilsfeststellungen in noch hinreichender Weise, daß in eine solche, eventuell gegebene Belästigung eingewilligt worden ist. Im übrigen hätte eine lediglich zu erwartende Unbequemlichkeit durch das im Wageninneren mitgeführte Gepäckstück den Betroffenen nicht berechtigt, die Beförderung von vornherein insgesamt abzulehnen.

OLG Düsseldorf - 14.06.1996 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 91/96 - (OWi) 63/96 I

Hunde im Taxi - Schäferhund, Angst und Allergie nicht kompatibel

Eine Ablehnung der Beförderung (§ 15 BOKraft) ist berechtigt wenn der Fahrer bei Mitnahme bestimmter Tiere etwa gesundheitsbedingt infolge einer Allergie in seiner Fähigkeit, das Fahrzeug sicher zu steuern, beeinträchtigt wäre, sowohl auch wenn die Angst des Taxifahrers vor Hunden ihn in seiner Fähigkeit das Fahrzeug sicher zu führen beeinträchtigen kann.
Vorliegend handelt es sich nach den getroffenen Feststellungen um einen zwar ausgebildeten Wachhund, aber auch offensichtlich ausgewachsenen Schäferhund, mithin also um ein Tier, das schon durch sein äußeres Erscheinungsbild in der Lage ist einen Menschen einzuschüchtern und zu verunsichern, zumal es lediglich am Halsband gehalten wurde und weitere Sicherheitsmaßnahmen (Maulkorb und ähnliches) nicht vorgenommen worden waren.

OLG Hamm - 05.03.1992 Aktenzeichen 3 SS 0Hi 61/92

Mietwagen hat keinen Wettbewerbsvorteil durch hell-elfenbein-farbige Lackierung

Mietwagen mit Privatfahrzeugen sind von Taxen ohne die für diese typischen Zeichen und Merkmale wie Taxi-Schild, Taxameter und Ordnungsnummer nicht zu unterscheiden. Allein der Farbanstrich hell-elfenbein vermag daher den an der Beförderung durch ein Taxi interessierten Fahrgast in aller Regel nicht zu der Annahme zu verleiten, ein Taxi vor sich zu haben. Aber auch dann, wenn der hell-elfenbein-farbige Anstrich des Mietwagens - ausnahmsweise - den Eindruck einer Taxe hervorrufen sollte, kann nicht angenommen werden, daß die Beklagte dadurch einen Wettbewerbsvorsprung erzielte. Das könnte sie nur, wenn sie einen ihr auf Grund der Verwechslung mit einer Taxe erteilten Beförderungsauftrag auch ausführte. Daß sie das täte, kann jedoch nicht vorausgesetzt werden. Mietwagenunternehmer wie die Beklagte dürfen nur solche Beförderungsaufträge durchführen, die ihnen in dieser Eigenschaft am Betriebssitz oder in der Wohnung erteilt werden.

BGH - 06.03.1986 Aktenzeichen I ZR 218/83

Hunde im Taxi - Dobermann und Stufenheck sind nicht kompatibel

Der Tranport eines Hundes gleich welcher Rasse im Kofferraum scheidet - auch für kurze Strecken - bereits aus Gründen des Tierschutzes aus. Im Fahrgastraum eines Kraftfahrzeuges mit Stufenheck kann ein Hund von der Größe eines Dobermanns nicht unter Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften transportiert werden.

OLG Düsseldorf - 28.01.2004 Aktenzeichen IV-5 Ss (OWi) 221/03 - (OWi) 6/04 I

Donnerstag, 25. August 2016

Taxi-Zentrale darf Mitgliedern nicht die Benutzung von MyTaxi-App verbieten

Nach der Satzung der Taxigenossenschaft dürfen die Mitglieder während der Vermittlung eines Fahrauftrages nicht ihre GPS-Daten an andere Wettbewerber weitergeben und nicht für andere Wettbewerber auf ihren Fahrzeugen werben. Das Oberlandesgericht Nürnberg sah das Verbot im Wettbewerb für unzulässig an (§ 1 GWB, § 33 I GWB).

OLG Nürnberg - 22.01.2016 Aktenzeichen 1 U 907/14

Freitag, 19. August 2016

"Taxen-Mietwagen" Werbung ist irreführend

Der Unterlassungsantrag ist begründet, weil die auf den Mietwagen der Beklagten aufgebrachte sowie im Internet und in Zeitungsanzeigen benutzte Werbung mit den Begriffen "T." und "Taxen-Mietwagen" in Verbindung mit den bei den Mietwagen verwendeten Farbtönen "hell Elfenbein" nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise, zu denen auch die Mietglieder der Kammer gehören, den Eindruck erweckt, als würden die angebotenen Mietfahrzeuge zumindest auch als Taxen angeboten (Verstoß gegen §§ 35 Abs. 1 Nr. 3 UWG).

LG Münster - 17.11.2011 Aktenzeichen 22 O 115/11

Werbeverbot von Mietwagen mit Handynummer

Ein Mietwagenunternehmer hatte auf der Fahrertür seines Mietwagens seine Mobilfunknummer angegeben. Der klagende Taxiverband begründete seinen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Mietwagenunternehmer u.a. damit, dass es einem Mietwagenunternehmen untersagt sei, Personenbeförderungsaufträge unterwegs anzunehmen (§ 49 Abs. 4 S. 2 PBefG). Nur zu diesem Zweck könne die Angabe der Mobilfunknummer auf dem Fahrzeug dienen. Dieser Argumentation schloss sich das LG Gera an. Denn die Mobilfunknummer auf dem Mietwagen fordere die interessierten Verkehrskreise (potentielle Fahrgäste) dazu auf, Fahrtaufträge über diese Mobilfunknummer zu erteilen. Es sei dann praktisch nicht mehr feststellbar, wo die Aufträge angenommen wurden. Die gesetzliche Regelung wonach Fahrtaufträge für Mietwagen nur am Betriebssitz angenommen werden dürfen sei nach Einschätzung des Gerichts wohl maßgeblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise (Fahrgäste) unbekannt. Dann aber sei das Anbringen der Mobilfunknummer auf dem Mietwagen irreführend und auch unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts. Ob es tatsächlich zu einem solchen Wettbewerbsverstoß gekommen sei, sei dabei unerheblich. Entscheidend sei, dass durch die Angabe der Mobilfunknummer auf dem Mietwagen, entgegen der Intention des Gesetzgebers, die Annahme solcher Fahrtaufträge vorbereitet werde. Unerheblich sei auch, dass es auch Personen gäbe, die gar nicht mehr über einen Festnetzanschluss verfügen würden, sondern nur ein Mobilfunktelefon benutzen würden. Denn ein Mietwagenunternehmer sei nicht irgendeine Privatperson, der es freistehen würde welche Kommunikationswege er benutze. Vielmehr betreibe der Beklagte ein Mietwagenunternehmen zur Personenbeförderung, dem eben dies nicht freistehe, sondern der sich an die gesetzlichen Vorschriften nach deren Sinn und Zweck vollumfänglich zu halten habe.
LG Gera - 11.07.2013 Aktenzeichen 2 HK O 243/13

Eigenwerbung an Mietwagen

Einem Mietwagenunternehmer, der ausschließlich im Fernverkehr (Flughafenzubringerdienst, Ausflugsfahrten uä) tätig ist, kann eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Eigenwerbung für die Anbringung des Firmennamens, der Firmenanschrift und der Firmentelefonnummer am Fahrzeugheck rechtsfehlerfrei nicht versagt werden.

VGH Baden-Württemberg - 01.12.2000 Aktenzeichen 3 S 596/00

Gilt "Rechts vor Links" im Parkhaus?

Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass auch markierte Fahrspuren auf Parkplätzen und in Parkhäusern grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr dienen, deshalb können sich Autofahrer nicht auf die üblichen Vorfahrtsregeln wie „rechts vor links“ verlassen. Sie müssen immer das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigungspflicht beachten. Und auch, wenn die Fahrbahnen mit Pfeilen versehen sind: Autofahrer müssen jederzeit mit „Falschfahrern“ rechnen.

Kilometerstand eines Gebrauchtwagens ist verbindlich

Ein falsch angegebener Kilometerstand stellt einen erheblichen Sachmangel dar, der den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt. Auch dann, wenn der Händler wie im verhandelten Fall angibt, nichts von der Tachomanipulation gewusst zu haben.
Allerdings hätte der Händler dies durch einen einfachen Zusatz bei der Angabe der Kilometerlaufleistung, die auf die Angaben des Vorbesitzers oder den abgelesenen Tachostand verweist, verhindern können.

Übelkeit im Taxi erlaubt nicht Raserei

Die durch ein Übergeben eines betrunkenes Fahrgastes befürchtete Verunreinigung des Wageninnenraums eines Taxis vermag eine zur schnelleren Erreichung der nächstgelegenen Autobahnausfahrt begangene Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig schon mangels Geeignetheit des zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittels nicht nach § 16 OWiG zu rechtfertigen.

OLG Bamberg - 04.09.2013 Aktenzeichen 3 Ss OWi 1130/13

Rücktritt vom Autokauf wegen fehlender Freisprechanlage

Wenn ein Gebrauchtwagen ein Ausstattungsmerkmal nicht aufweist, das in einer Online-Börse angeboten wurde, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, so entschied das Oberlandesgericht Hamm.


Donnerstag, 18. August 2016

Verstoß gegen die Rückkehrpflicht scheidet aus, weil diese nur während der Dienstzeit bestehen kann

Zwar setzt § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG kein "Bereithalten" des Mietwagens mehr voraus. Bei einer Fahrt mit dem Wagen - und erst recht bei einem Abstellen des Wagens - nach Schichtende liegt jedoch schon begrifflich kein Mietwagenverkehr mehr vor.

LG Köln - Urteil 12.02.2013 Aktenzeichen 33 O 155/12

Rückkehrpflicht bei Mietwagen nur während der Dienstzeit

Das Oberlandesgericht Köln hat sich in einer Entscheidung zur Rückkehrpflicht bei Mietwagen geäußert und festgestellt, dass eine solche Rückkehrpflicht, die im § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG vorgesehen ist, nur während der Betriebszeiten des Mietwagens besteht.

OLG KölnUrteil 02.10.2013 Aktenzeichen 6 U 44/13

Rückkehrpflicht: Fahrer dürfen Mietwagen für ihren Arbeitsweg benutzen

Die Vorschrift des § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG zur Rückkehrpflicht ist dahingehend auszulegen, dass die Ausführung des ersten Beförderungsauftrages nach Dienstbeginn vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmers aus erfolgen muss, so ein Urteil des Bundesgerichtshof. Der Unternehmer begeht aber keinen Verstoß, wenn er seinen Fahrern die Mietwagen für den Weg von und zu der Arbeit zur Verfügung stellt und die Fahrt zum Wohnort vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmers aus erfolgt, zu dem die Fahrer nach Beendigung des letzten Beförderungsauftrages zurückkehren.

BGH - Urteil 30.04.2015 Aktenzeichen I ZR 196/13

Fahrverbotsausnahmen werden streng geprüft

Eine unkritische Würdigung der Einlassung des Betroffenen und seiner Zeugen rechtfertigt nicht, vom Verhängen eines Regelfahrverbotes abzusehen.
Wer leichtfertig das Verhängen eines Fahrverbotes (hier: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts um 31 km/h) riskiert, kann sich nicht ohne Weiteres auf die berufliche Konsequenzen berufen, um das Regelfahrverbot zu vermeiden (im Anschluss an die Entscheidung des Senates, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 3 Ws (B) 419/09).

Kammergericht Berlin - 11.07.2014 Aktenzeichen 3 Ws (B) 355/14

Mittwoch, 17. August 2016

Personenbeförderer muss Mietwagen immer am Firmensitz abstellen

Ein Personenbeförderungsdienst muss seine Mietwagen immer am Firmensitz abstellen. Es besteht eine gesetzliche Rückführungspflicht. Werden die Mietwagen an einem anderen Ort abgestellt, so liegt ein Verstoß gegen § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG vor, der eine Wettbewerbsverletzung begründet.

Dienstag, 16. August 2016

Fristlose Kündigung wegen Morddrohung

Ein Arbeitgeber wirft seinem Arbeitnehmer vor, es bestehe der dringende Verdacht, dieser habe seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten "Ich stech‘ Dich ab" bedroht. Der Arbeitnehmer klagte gegen die fristlose Kündigung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf.
Bei dem Anruf handelt es sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten ist der Beklagten eine Weiterbeschäftigung des Klägers unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Die fristlose Kündigung ist somit wirksam.

Pressemitteilung - Arbeitsgericht Düsseldorf 15.08.2016 7 Ca 415/15 

Schuss in den Bauch eines Taxifahrers - Arbeitsunfall?

Ein auf Kunden wartender Taxifahrer, der von einem sich ihm schreiend und grölend nähernden Mann angeschossen wird, nachdem er diesen zur Ruhe ermahnt hat, erleidet auch dann einen Arbeitsunfall, wenn er mit seiner Aufforderung zur Ruhe über die Sicherung des ungestörten Taxibetriebes hinaus auch die schlafenden Nachbarn schützen will.

Hessisches LSG - 29.05.2015 L 9 U 41/13

Fahrgast in Kofferraum gesperrt - LG Hamburg verurteilt Taxifahrer zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

Das Landgericht Hamburg hatte einen 57jährigen Taxifahrer, der im September 2011 einen weiblichen Fahrgast für mehrere Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs eingesperrt hat, wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

LG Hamburg 03.02.2012 Aktenzeichen 628 KLs 17/11 - Pressemeldung

Mehrfach bestrafter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern

Einem erheblich strafrechtlich verurteilten Taxifahrer darf die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung und auch die Taxikonzession entzogen werden, weil er nicht mehr die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht zu werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

VG Mainz 05.01.2016 Aktenzeichen 3 L 1528/15.MZ

Kindergeld und Studium

Wenn Ihr Nachwuchs einen Master-Studiengang anhängt, haben Sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt laut einem Bundesfinanzhof-Urteil aber nur, wenn das Masterstudium Teil der Erstausbildung ist. Hierzu muss es zeitlich und inhaltlich auf das vorangegangene Bachelorstudium abgestimmt sein.

BFH 03.09.2015 VI R 9/15

Handyladen im Auto verboten

Nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Anschließen des Handys ans Ladegerät ist beim Autofahren verboten. Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte einen Lkw-Fahrer zu 60 Euro Bußgeld, weil er genau dies während der Fahrt gemacht hatte.

OLG Oldenburg 07.12.2015 Aktenzeichen 2 Ss OWi 290/15

Sonntag, 14. August 2016

Mietwagen Werbung unter dem Buchstaben "T" erlaubt

Die in einem Telefonverzeichnis unter dem Buchstaben "T" veröffentlichte Anzeige eines Mietwagenunternehmens beinhaltet weder eine unlautere Behinderung von Taxiunternehmen noch eine Irreführung des Verkehrs; dies gilt jedenfalls, wenn in der Anzeige deutlich darauf hingewiesen wird, dass kein Taxen-, sondern Mietwagenverkehr angeboten wird.

OLG Frankfurt am Main 20.07.2010 6 U 186/09

Zuschlag für die Zahlung mit Kreditkarte nur mit Genehmigung

Sieht die Tarifordnung für Beförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen (Taxentarifordnung) keinen Zuschlag für die Zahlung mit Kreditkarte vor, darf der Taxiunternehmer einen solchen Zuschlag von seinem Fahrgast nicht verlangen.
Der Kreditkartenzuschlag ist ein Zuschlag im Sinne des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 PBefG.

Fehlendes Taxiunternehmerinteresse am Unterbleiben der Verbreitung von Informationen durch die Genehmigungsbehörde über Art und Anzahl ihm erteilten Taxigenehmigungen und der genehmigten Fahrzeuge

Ein Taxiunternehmer, der in der Öffentlichkeit damit wirbt, "Ihr Taxipartner" in einer bestimmten Gemeinde zu sein, hat - insbesondere bei Zweifeln an der Wettbewerbswidrigkeit dieser Erklärung - kein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung von Informationen durch die Genehmigungsbehörde über die Art und Anzahl der nach dem PBefG erteilten Genehmigungen und der hiernach konkret genehmigten Fahrzeuge, die er als Taxi an einem bestimmten Betriebssitz einsetzen darf.
Die Weitergabe dieser Informationen (z. B. an die Wettbewerbszentrale) verstößt insbesondere nicht gegen § 3 b Satz 2 LVwVfG, da es sich bei diesen Tatsachen um keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.

Mehrwertsteuererstattung bei beschädigtem Leasingwagen

Beim Totalschaden an einem Leasingfahrzeug kann der Leasingnehmer trotz Vorsteuerabzugsberechtigung des Leasinggebers Ersatz der Mehrwertsteuer verlangen. Denn auch der Leasingnehmer muss für seine Leasingraten gegenüber dem Leasinggeber Mehrwertsteuer aufwenden.


Amtsgericht Wittmund Aktenzeichen 08.12.2011 4 C 763/11 (II)

Fahreignungsüberprüfung?

Verlangt die Fahrerlaubnisbehörde ein fachärztliches Gutachten, um die Fahreignung überprüfen zu können, muss sie angeben, welche Fachrichtung der Arzt haben muss, damit der Betroffene erkennen kann, in welcher Hinsicht seine Fahreignung überprüft werden soll.

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt 16.04.2012 Akzenzeichen 3 M 527/11

Zuschlag bei Zahlung des Taxifahrpreises per Kreditkarte ist unzulässig

Sieht die (ordnungsbehördliche) Tarifordnung für Beförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen (Taxentarifordnung) keinen Zuschlag für die Zahlung per Kreditkarte vor, darf der Taxiunternehmer einen solchen Zuschlag nicht verlangen. Die Genehmigungsbehörde kann eine entsprechende Unterlassungsverfügung erlassen, die auf die ordnungsbehördliche Generalermächtigung gestützt ist, weil das PBefG keine spezifische Ermächtigungsgrundlage enthält.

VG Düsseldorf 28.11.2012 Aktenzeichen 6 L 1873/12

Werbung an Taxen

Das Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen beruht auf § 26 Abs. 4 Satz 2 der BOKraft. Gegen das Verbot bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Als Berufsausübungsregelung berührt es zwar den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG. Es ist aber durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt und entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

BVerfG 04.11.1999 Aktenzeichen 1 BvR 2310/98

Samstag, 13. August 2016

Buchführungsmängel mit Folgen

Konzession: Die Wiedererteilung ist zu untersagen, wenn ein Taxiunternehmen seine Betriebseinnahmen nicht einzeln aufzeichnet. Diese einzelaufzeichnungspflicht gilt auch für Bareinnahmen. Zudem müssen die Aufzeichnungen so beschaffen sein, dass es einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens und die abziehbaren Vorsteuern zu erhalten.


Fahrfehler ist nicht gleich Fahruntüchtigkeit

Die Ordnungsbehörden dürfen nicht von Fahrfehlern auf eine Fahruntüchtigkeit schließen. Denn Fahrfehler können auch auf Unachtsamkeit, Ablenkung oder gewollte Missachtung von Verkehrsvorschriften zurückzuführen sein.

Landgericht Braunschweig Aktenzeichen 8 Qs 169/08

Werbung unzulässig - Mietwagen wirbt mit "Eine günstige Art Taxi zu fahren"

Ein Mietwagenunternehmer hatte im "Örtlichen Telefonbuch" unter anderem unter dem Buchstaben "T" mit Minicar, Personenbeförderung eine günstige Art Taxi zu fahren... geworben.
Der Werbetext eines Mietwagenunternehmens, "eine günstige Art Taxi zu fahren", ist eine Angabe über geschäftliche Verhältnisse, die geeignet ist, den Verkehr in rechtlich erheblicher Weise irrezuführen. Ferner behindert der Beklagte durch diese Art der Werbung Taxiunternehmer als seine Mitbewerber. Es besteht kein Anlass für eine Eintragung der Firma des Beklagten als Mietwagenunternehmen unter dem Buchstaben "T".

LG Tübingen 08.06.2004 Aktenzeichen 20 O 7/04

Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Zahlung ermöglichen

Eine Regelung, die im Taxenverkehr die Akzeptanz bargeldlosen Zahlungsverkehrs vorschreibt, ist rechtmäßig.

VG Berlin 11. Kammer 24.06.2015 11 L 213.15

Mittwoch, 10. August 2016

Drogenkonsum bei privater Fahrt

Der einmalige Drogenkonsum (Cannabis) bei einer privaten Fahrt begründet nicht die persönliche Unzuverlässigkeit eines Taxifahrers.

VG Göttingen 12.09.2008 Aktenzeichen 1 B 281/08

Werbung unzulässig - Mietwagen wirbt mit "Taxi"

Minicar-Unternehmen ist es untersagt, in öffentlichen Telefonverzeichnissen durch die Angaben ihrer Kontaktdaten unter der Rubrik "Taxi" zu werben oder werben zu lassen. Weiterhin ist es ihnen verboten, auf Plakaten einen Vergleich anzustellen, bei dem der Ausdruck Taxi grafisch weitaus größer dargestellt wird als der Ausdruck Mietwagen beziehungsweise Minicar, weil damit der Eindruck erweckt wird, das Unternehmen betreibe Taxiverkehr. Da hilft auch nicht ab, dass der Begriff " Taxi" mit Fragezeichen versehen ist.

OLG Köln - 12.12.2014 Aktenzeichen 6 U 101/14

Tempo 30 Zonen sind auf Landstrassen rechtswidrig

Eine Gemeinde ordnete für eine Landstrasse eine Tempo-30-Zone an. Dagegen klagte eine Autofahrerin. Sie fühlte sich durch die Geschwindigkeitsbeschränkung beeinträchtigt und erhob deshalb gegen diese Anordnung im Wege des Eilrechtsschutzes Klage. Der Eilantrag hatte Erfolg. Es handelte sich nämlich nicht um eine Gemeindestrasse sondern um eine Landstrasse. Die Strassenverkehrsordnung verbietet es, Tempo-30-Zonen auf Landstrassen als Strassen des überörtlichen Verkehrs zu erstrecken. Die Gemeinde wurde dazu verpflichtet, die Tempo-30-Zone wieder aufzuheben.

§ Verwaltungsgericht Koblenz Aktenzeichen 5 L 615/14.KO

Montag, 8. August 2016

Anrechnung von Prämien und Zulagen im Taxigewerbe

Wechselschichtzulagen, Funkzulagen und Leistungsprämien im Taxigewerbe sind nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen.

§ LArbG Berlin-Brandenburg 10. Kammer 07.04.2016 Aktenzeichen 10 Sa 2139/15

Verfahren bei Abwesenheit vor Gericht

Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG
Kündigt der Betroffene 15 Minuten vor Terminsbeginn eine Verspätung von bis zu 30 Minuten an, weil er 1,5 Kilometer vom Gerichtsgebäude entfernt in einem Taxi im Stau steht, so darf das Amtsgericht seinen Einspruch auch dann nicht nach § 74 Abs. 2 OWiG verwerfen, wenn es die weiteren Verfahrensbeteiligten eilig haben.

§ KG Berlin 3. Senat für Bußgeldsachen 21.07.2016 Aktenzeichen 3 Ws (B) 382/16, 3 Ws (B) 382/16 - 122 Ss 107/16


Wettbewerbsverstoß von Uber - Umgehung des PBefG rechtswidrig

Die Funktionsweise von UberPop ist mit den im Personenbeförderungsgesetz aufgestellten Regeln nicht vereinbar. Uber vermittelt Personenbeförderungen, die von Personen und ihren Fahrzeugen durchgeführt wurden, die nicht über eine Genehmigung verfügten und bei denen das Entgelt für die Fahrt die Betriebskosten überstieg. Uber ist, auch wenn es unmittelbar keine Beförderungsleistungen erbringt und damit nicht Unternehmer ist, zumindest als Teilnehmer an einem von dem Fahrer begangenen Verstoß anzusehen, zumal § 6 PBefG auch Umgehungen der Bestimmungen des PBefG erfasst.

§ Landgericht Frankfurt 25.8.2014 Aktenzeichen 2-03 O 329/14

Sonntag, 7. August 2016

Uber - Untersagungsverfügung Hamburg

Die von UberPop betriebene Tätigkeit ist eine entgeltliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, die nicht genehmigungsfähig ist. Ein Verbot der Personenbeförderung mit diesem "Geschäftsmodell" verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit. Interessen der Allgemeinheit sprechen dafür, daß Gelegenheitsverkehr zur Personenbeförderung nicht genehmigt wird, wenn der Unternehmer nicht versicherte Fahrzeuge einsetzt und Einkommensteuern und Sozialabgaben für die Fahrer sowie von Umsatzsteuern für die Entgelte nicht vorgesehen sind.

Samstag, 6. August 2016

Uber - Untersagungsverfügung Berlin

Die Untersagungsverfügung des Berliner Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gegen Uber dient dem Schutz der Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs, an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht. Das Geschäftsmodell stellt sowohl in der Variante UberPop als auch in der Variante UberBlack eine massive Bedrohung für das Taxigewerbe dar, da die Freigabe von Mietwagen oder Taxen ohne Tarifbindung und ohne Kontrahierungszwang die Wettbewerbsfähigkeit des Taxenverkehrs untergraben könnte.

VG Berlin - 26.09.2014 Aktenzeichen 11 L 353.14

Mittwoch, 3. August 2016

Begleitperson für mitfahrendes Kind

Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und es auch bleibt. Im Einzelfall kann ein Kfz-Führer sogar gehalten sein, seine Route derart zu wählen, dass er ausschließlich Strassen befährt, auf denen ein regelmäßiges Umsehen nach dem Kind und ein sofortiges Anhalten möglich ist. Ausnahmsweise kann er sogar gehalten sein, die ständige Kontrolle des beförderten Kindes durch Mitnahme einer Begleitperson zu gewährleisten.

§ Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 5.11.2013 Aktenzeichen 5 RBs 153/13 

Verwaltungspraxis bei Taxi-Genehmigungen ist nicht zu beanstanden

Die Verwaltungspraxis, schon beim Antrag auf Eintragung in die Vormerkliste für Taxi-Genehmigungen hinsichtlich der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen jedenfalls einen Nachweis für die fachliche Eignung zu verlangen, ist mit Blick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu beanstanden.

§ Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 04.09.2015 Aktenzeichen 13 E 535/15

Kein Führerschein für Gewalttäter

Ein Fahrerlaubnisinhaber muss charakterlich zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Straffälliges Verhalten schließt diese Eignung aus.
Die Fahrerlaubnis kann nicht nur aus verkehrsrechtlichen Gründen entzogen werden, sondern auch wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieser Ansicht ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Ein 20-Jähriger war bereits seit Jahren straffällig und in der rechten Szene aktiv. Auch mehrere Verurteilungen und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training hatten keinerlei Verhaltensänderung herbeigeführt. Außerdem lief gegen den Mann zusätzlich ein Verfahren wegen Körperverletzung. Daher kann nach Ansicht des Gerichts auch ohne medizinisch-psychologisches Gutachten die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wirtschaftliche und berufliche Nachteile, die daraus entstehen, habe der junge Mann hinzunehmen.

§ Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Aktenzeichen 7 L 896/12

Führerscheinentzug zeitpunktabhängig

Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Fahrerlaubnis auch dann noch einziehen, wenn zwischen Erreichen der 18-Punkte-Grenze und der Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis drei Jahre lagen. Dies wird auch nicht dadurch ausgehebelt, das der Betroffene im Zeitpunkt der Anordnung wieder fahrgeeignet war, also keine 18 Punkte mehr hatte. Es kommt vielmehr auf den Zeitpunkt an, dem die 18 Punkte erreicht waren.

§ Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen 11 CS 12.350

Übelkeit im Taxi kann teuer werden

Quelle: pixabay.com
Wer sich wegen Alkoholkonsums im Taxi übergibt, muss zahlen, nicht unbedingt aber die vollen Kosten der Reinigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Taxifahrer nicht sofort anhält, wenn der Fahrgast sagt, ihm sei übel. Denn damit trifft den Fahrer eine Mitschuld. Da sich nicht eindeutig klären ließ, wie deutlich und dringlich der Fahrgast auf seine Übelkeit hingewiesen hatte, entschied sich das Gericht für eine Kostenteilung.

§ Amtsgericht München Urteil vom 2.09.2010 Aktenzeichen 271 C 11329/10

Schichtzettelführen ist Kardinalspflicht

Bei den abgabenrechtlichen Dokumentationspflichten, die im Taxenbetrieb durch Führen und Aufbewahren der Schichtzettel gewahrt werden, handelt es sich um im öffentlichen Interesse bestehende Kardinalspflichten des Beförderungsunternehmers. Sofern dagegen verstoßen wird, handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen abgabenrechtliche Verpflichtungen nach §1 Abs. 2 PBZugV, so dass die Unzuverlässigkeit des Unternehemers zu bejahen ist.

§ Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 08.10.2013 Aktenzeichen 13 B 576/13

MPU-Grenzen

Wird jemand mit 1,11 Promille angehalten und hat es Jahre zuvor schon mal eine Alkoholfahrt gegeben, rechtfertigt dies nicht, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen. Bei unter 1,6 Promille müssen hierfür weitere Umstände hinzukommen.

§ Verwaltungsgericht Würzburg AZ W 6 K11.134

Taxi nicht bezahlt

Verfolgt ein Taxifahrer zwei Fahrgäste, die sein Fahrzeug ohne zu bezahlen verlassen haben und überrollt er beim "Verfolgen" einen der beiden Fahrgäste aus Unachtsamkeit, als er einen Gehweg befährt um sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abzustellen, dann spricht der Anschein des Verschuldens gegen ihn.

Mehrkosten für Ersatztaxi

Mietet ein geschädigter Taxiunternehmer als Ersatz für sein unfallbeschädigtes Taxi ein Ersatztaxi an, dessen Mehrkosten für die gewerbliche Nutzung im Vergleich zur Anmietung eines Privatfahrzeuges den erzielten Gewinn um rund 313 Prozent überschreitet, sind die Kosten des Ersatztaxis jedenfalls dann nicht unverhältnismäßig, wenn der Geschädigte als Einzelunternehmer nur über ein einziges Taxi verfügt und zu seiner Existenzsicherung maßgeblich auf das Behalten seines kleinen Kundenstamms angewiesen ist. Unter diesen Umständen muss der Unfallgegner beziehungsweise die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung auch die Mehrkosten für ein Ersatztaxi für die Zeit der Unfallreparatur bezahlen.

§ Landgericht Saarbrücken AZ 13 S 15/12

Abtretung der Mietwagenkosten nach einem Unfall

Nach Verkehrsunfällen holen sich Geschädigte häufig für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen und gestatten dem Mietwagenunternehmen, die Kosten bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. dies ist laut BGH zulässig.

§ Bundesgerichtshof AZ ZR 75/11

Arbeitslosengeld nach Führerscheinentzug

Einem Berufskraftfahrer war die Fahrerlaubnis entzogen worden. Da der Arbeitgeber keine andere Einsatzmöglichkeit für seinen Arbeitnehmer hatte, kündigte er ihm. Der gestellte Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld wurde mit einer Sperrzeit von drei Monaten erteilt. Argument: Durch den Entzug der Fahrerlaubnis habe der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle grob fahrlässig aufs Spiel gesetzt. Diese Entscheidung wurde durch das Gericht aufgehoben. Weil die Fahrerlaubnis nämlich aufgrund eines fahrlässigen Verkehrsverstoßes entzogen worden war, kann man ihm keine grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit vorwerfen. Deshalb durfte auch keine Sperrzeit angeordnet werden.

§ Landessozialgericht Stuttgart AZ L 3 AL 1315/11

Schichtzettelverstoß bedeutet Unzuverlässigkeit bei der Buchführungspflicht im Taxigewerbe

Buchführungspflicht: Bereits die (fortgesetzte) Verletzung steuerrechtlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten durch einen Mehrwagentaxenunternehmer in Form des unterlassenen Führens von Schichtzetteln kann als Verstoß gegen die abgabenrechtlichen Pflichten angesehen werden. Die Genehmigungsbehörde darf aufgrund eigener Prüfungskompetenz der Frage nachgehen, ob der Antragsteller seiner Buchführungspflicht nachgekommen ist, und aus der Nichtvorlage entsprechender Unterlagen auf Unzuverlässigkeit schließen.

§ Verwaltungsgericht Berlin Beschluss vom 10.08.2011 AZ VG 11 L 352.11

Arbeitszeitbetrug - Abmahnung vor der Kündigung

Auch beim "Arbeitszeitbetrug" einer langjährigen Beschäftigten bedarf es grundsätzlich zunächst einer Abmahnung, bevor der Arbeitgeber die fristlose Kündigung ausspricht. Will der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Verdachtskündigung anhören, so muss die Einladung zu diesem Gespräch den Gegenstand des Gesprächs beinhalten und den Mitarbeiter in die Lage versetzen, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

§ Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg AZ 10 Sa 2272/11

Blindes Vertrauen in Vorfahrtberechtigung führt zur Mitschuld

Vorfahrt: Ein Vorfahrtberechtigter darf grundsätzlich auf die Beachtung seiner Vorfahrt vertrauen. Dieser Vertrauensschutz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Er darf sich dann nicht auf die Beachtung seiner Vorfahrt verlassen, wenn konkrete Umstände Anlass zu der Befürchtung geben, ein anderer Verkehrsteilnehmer werde die Vorfahrt verletzen. Solche Umstände können auch in den örtlichen Verhältnissen einer Einmündung liegen, wenn nämlich die vom Vorfahrtsberechtigten befahrene Strasse in eine Querstrasse einmündet, ohne sich jenseits der Einmündung fortzusetzen (so genannte T-Einmündung), und seine Strasse für den Wartepflichtigen nicht oder nicht voll einsehbar ist. Das Gericht wertete das blinde Vertrauen des Vorfahrtberechtigten als Mitverschulden und kürzte seine Schadenersatzansprüche um 20 Prozent.

§ Oberlandesgericht Karlsruhe AZ 1 U 193/11

Ausschließungserklärung durch Gesellschafterbeschluss

Ist im Gesellschaftsvertrag einer KG  bestimmt, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wenn die übrigen Gesellschafter - aus wichtigem Grund - sein Ausscheiden durch Erklärung ihm gegenüber verlangen, so ist diese Klausel regelmäßig dahin auszulegen, dass die Gesellschafter über die Ausschließung eines Mitgesellschafters einen Beschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung ihm gegenüber abzugeben haben.

§ Bundesgerichtshof AZ II ZR 262/09

Sammelkrankenfahrt auf Anordnung der Krankenkasse

Das Recht der Versicherten, bei notwendigen Krankenfahrten das Taxiunternehmen zu wählen, hindert die Krankenkasse nicht, zur Kostenersparnis gemeinsame Fahrten mehrerer Versicherter mit einem bestimmten Unternehmen (sogenannte Sammelfahrten) anzuordnen.

§ BSG 30.01.2001 B 3 KR 2/00

Unfall bei Überführungsfahrt eines Fremdfahrzeugs

Der Fahrer, der das Taxi fährt, haftet gemeinsam mit dem Fahrer des Fremdfahrzeugs für Schäden an diesem, weil es sich um einen einzigen, einheitlichen Vertrag handelt.

§ Landesgericht Aschaffenburg 17.01.2002 2 S 218/01

Drogen hinterm Taxisteuer

Die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens/Drogenscreenings nach geringen Cannabis-Funden im Taxi verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit nicht.

§ BVerfG 08.07.2002 1 BvR 2428/95

Mitverschulden durch dunkle Kleidung bei Nacht

Überquert ein Fußgänger in dunkler Kleidung bei Nacht unter Missachtung einer roten Fußgängerampel außerhalb der Fußgängerfurt eine innerörtliche Strasse, und wird er hierbei von einem Kraftfahrzeug erfasst, so tritt die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges hinter dieses schwerwiegende Mitverschulden des Fußgängers zurück. Der Fußgänger ist für den eingetretenen Schaden damit alleine haftbar.

§ Oberlandesgericht Saarbrücken AZ 4 U 200/10-60

Haftung auch beim Parken

Wenn ein Fahrzeug nach dem Abstellen noch etwa 20 Zentimeter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, riskiert der Fahrer eine Mithaftung bei einer Kollision mit vorbeifahrenden Fahrzeugen.

§ Landgericht Hamburg AZ 302 S 65/10

Dienstag, 2. August 2016

Kein Nutzungsausfall von der Kaskoversicherung

Wer seine Kaskoversicherung nach einem Schaden in Anspruch nimmt, hat keinen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens, wie dies bei einem Unfall vom gegnerischen Haftpflichtversicherer verlangt werden kann. Der Nutzungsausfallschaden kann auch dann nicht gefordert werden, wenn das Fahrzeug aufgrund Verzögerungen bei der Versicherung nicht nutzbar ist.

§ Oberlandesgericht Düsseldorf Aktenzeichen 4 W 45/05