Montag, 16. März 2020

Schlüssel im Auto - Versicherungsschutz weg?



Das Zurücklassen des Schlüssels in einem verschlossenen Auto stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar und führt unter Umständen zum Verlust des Versicherungsschutzes.

BGH - 14.07.1986 Aktenzeichen VI a ZR 22/85

Donnerstag, 14. März 2019

Arbeitsplatz fristlos gekündigt wegen Facebook-Hetze

Wegen rassistischer Äußerungen mit Aufruf zur Gewalttätigkeit auf Facebook hatte die Stadt Gelsenkirchen einem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Er klagte gegen seine Entlassung, aber das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied: Ausländerfeindliche Hetze im Internet kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt vor allem dann, wenn der Name des Arbeitgebers im Profil eingetragen ist.

Amtsgericht Gelsenkirchen - Aktenzeichen 5 Ca 144/15

Samstag, 9. Februar 2019

Ablehnung des Antragstellers einer Taxigenehmigung mangels Masse

Persönliche Unzuverlässigkeit aufgrund der Verurteilung wegen Betrugs, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten sowie aufgrund von Steuerschulden. Ebenfalls Ablehnung mangels Insolvenzmasse. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Zahlungsunfähigkeit.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924

Sonntag, 22. Juli 2018

Kein ermäßigter Steuersatz für Mietwagen

Die Regelung in §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr mit Taxen ist grundsätzlich europarechtskonform. Dies gilt auch angesichts des Umstands, dass entsprechende Beförderungsleistungen mit Mietwagen nicht von dieser Vergünstigung erfasst sind, sondern dem Regelsteuersatz unterliegen, Diese Rechtslage kann anders zu beurteilen sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Patientenfahrten auf Sondervereinbarungen beruhen, die auch für Taxiunternehmer gelten.

Bundesfinanzhof - 02.07.2014 Aktenzeichen XI R39/10

Dienstag, 26. Juni 2018

Arzt Sprechstunde absagen kann teuer werden

Sagt ein Patient kurzfristig einen fest vereinbarten Termin ab, kann der Arzt Anspruch auf Schadenersatz haben. Allerdings gilt das nur dann, wenn der Mediziner konkret nachweisen kann, dass er während dieser Zeit einen anderen Patienten hätte behandeln können.

OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06