Donnerstag, 14. März 2019

Arbeitsplatz fristlos gekündigt wegen Facebook-Hetze

Wegen rassistischer Äußerungen mit Aufruf zur Gewalttätigkeit auf Facebook hatte die Stadt Gelsenkirchen einem Mitarbeiter fristlos gekündigt. Er klagte gegen seine Entlassung, aber das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied: Ausländerfeindliche Hetze im Internet kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt vor allem dann, wenn der Name des Arbeitgebers im Profil eingetragen ist.

Amtsgericht Gelsenkirchen - Aktenzeichen 5 Ca 144/15

Samstag, 9. Februar 2019

Ablehnung des Antragstellers einer Taxigenehmigung mangels Masse

Persönliche Unzuverlässigkeit aufgrund der Verurteilung wegen Betrugs, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten sowie aufgrund von Steuerschulden. Ebenfalls Ablehnung mangels Insolvenzmasse. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Zahlungsunfähigkeit.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 18.07.2018 Aktenzeichen 11 ZB 18.924