Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Mittwoch, 13. Juni 2018
Einmaliger Drogenkonsum schützt nicht vor Entzug der Fahrerlaubnis
Der einmalige Konsum von Drogen im Staßenverkehr rechtfertigt bereits den Entzug der Fahrerlaubnis, weil die fehlende Zuverlässigkeit vermutet wird. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Cannabis-Konsum.
Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07
Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07
Mittwoch, 10. August 2016
Drogenkonsum bei privater Fahrt
Der einmalige Drogenkonsum (Cannabis) bei einer privaten Fahrt begründet nicht die persönliche Unzuverlässigkeit eines Taxifahrers.
VG Göttingen 12.09.2008 Aktenzeichen 1 B 281/08
VG Göttingen 12.09.2008 Aktenzeichen 1 B 281/08
Mittwoch, 3. August 2016
Drogen hinterm Taxisteuer
Die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens/Drogenscreenings nach geringen Cannabis-Funden im Taxi verletzt die allgemeine Handlungsfreiheit nicht.
§ BVerfG 08.07.2002 1 BvR 2428/95
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