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Donnerstag, 5. April 2018

Lärmende Kinder erlaubt

Ein Ehepaar wohnte in der Nähe eines Kinderspielplatzes zur Miete. Da es sich von dem Kindergeschrei gestört fühlte, kürzte es kurzerhand die Miete. Das Gericht entschied allerdings anders. Der Lärm spielender Kinder ist kein Grund die Miete zu kürzen. Das Ehepaar muss zahlen. AG Frankfurt a. Main, Az. 33 C 2368/08