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Montag, 26. September 2016

"Leck mich am Arsch" ist keine Beleidigung im Schwabenland

Ein Taxifahrer verspätete sich bei einer Abholung eines Fahrgastes. Dadurch verpasste dieser seinen Zug. Der Fahrgast verlangte daraufhin für den gleichen Preis zu seinem Zielort gefahren zu werden. Auf Nachfrage beim Chef antwortete dieser mit dem Zitat von "Götz von Berlichingen". Das Amtsgericht lehnte den Erlass eines Strafbefehls gegen den Chef aus rechtlichen Gründen ab.

AG Ehingen - 24.09.2009 Aktenzeichen 2 Cs 36 Js 7167/09

Dienstag, 16. August 2016

Fahrgast in Kofferraum gesperrt - LG Hamburg verurteilt Taxifahrer zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

Das Landgericht Hamburg hatte einen 57jährigen Taxifahrer, der im September 2011 einen weiblichen Fahrgast für mehrere Stunden in den Kofferraum seines Fahrzeugs eingesperrt hat, wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

LG Hamburg 03.02.2012 Aktenzeichen 628 KLs 17/11 - Pressemeldung