Bundesfinanzhof - 02.07.2014 Aktenzeichen XI R39/10
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Sonntag, 22. Juli 2018
Kein ermäßigter Steuersatz für Mietwagen
Die Regelung in §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr mit Taxen ist grundsätzlich europarechtskonform. Dies gilt auch angesichts des Umstands, dass entsprechende Beförderungsleistungen mit Mietwagen nicht von dieser Vergünstigung erfasst sind, sondern dem Regelsteuersatz unterliegen, Diese Rechtslage kann anders zu beurteilen sein, wenn von einem Mietwagenunternehmer durchgeführte Patientenfahrten auf Sondervereinbarungen beruhen, die auch für Taxiunternehmer gelten.
Bundesfinanzhof - 02.07.2014 Aktenzeichen XI R39/10
Bundesfinanzhof - 02.07.2014 Aktenzeichen XI R39/10
Dienstag, 26. Juni 2018
Arzt Sprechstunde absagen kann teuer werden
Sagt ein Patient kurzfristig einen fest vereinbarten Termin ab, kann der Arzt Anspruch auf Schadenersatz haben. Allerdings gilt das nur dann, wenn der Mediziner konkret nachweisen kann, dass er während dieser Zeit einen anderen Patienten hätte behandeln können.
OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06
OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06
Freitag, 22. Juni 2018
Gutachten muss nicht immer bezahlt werden
Ein Versicherter muss nicht für die Kosten eines Gutachtens aufkommen, das seine Versicherung in Auftrag gibt, um ihre Zahlungspflicht zu prüfen. Geht der Fall vor Gericht, handelt es sich auch nicht um Prozesskosten.
Ausnahme: Das Gutachten dient als Nachweis für einen Betrug.
OLG Koblenz - 03.04.2007 Aktenzeichen 14 W 238/07
OLGReport-Koblenz 2007, 729; VersR 2007, 1100
Ausnahme: Das Gutachten dient als Nachweis für einen Betrug.
OLG Koblenz - 03.04.2007 Aktenzeichen 14 W 238/07
OLGReport-Koblenz 2007, 729; VersR 2007, 1100
Sonntag, 17. Juni 2018
Auch dann ist man Unternehmer
Die zur Beförderung eingesetzten Kraftfahrzeuge müssen nicht im Eigentum des Unternehmers stehen und es sich bei deren Fahrern nicht um die Beschäftigten des Unternehmers handeln. Der Unternehmer kann mit der faktischen Durchführung der Beförderung also gegebenenfalls auch einen anderen betrauen.
Erforderlich ist aber, dass der Unternehmer sowohl nach außen gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftritt, als auch aufgrund seiner tatsächlich bestehenden Verfügungsmacht "Herr der Beförderungsleistung" ist, d. h. ihre Erbringung maßgeblich steuert, und er das geschäftliche Risiko des Beförderungsbetriebes trägt.
Wenn eine GbR als das Taxiunternehmen bezeichnet wird, tatsächlich aber die beiden Fahrzeuge als getrennte Betriebe geführt und Einnahmen und Ausgaben getrennt abgerechnet werden, ist diese Konstruktion letztlich also ein Scheintatbestand.
Oberverwaltungsgericht NRW - 22.03.2018 Aktenzeichen 13 B 1583/17
Erforderlich ist aber, dass der Unternehmer sowohl nach außen gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auftritt, als auch aufgrund seiner tatsächlich bestehenden Verfügungsmacht "Herr der Beförderungsleistung" ist, d. h. ihre Erbringung maßgeblich steuert, und er das geschäftliche Risiko des Beförderungsbetriebes trägt.
Wenn eine GbR als das Taxiunternehmen bezeichnet wird, tatsächlich aber die beiden Fahrzeuge als getrennte Betriebe geführt und Einnahmen und Ausgaben getrennt abgerechnet werden, ist diese Konstruktion letztlich also ein Scheintatbestand.
Oberverwaltungsgericht NRW - 22.03.2018 Aktenzeichen 13 B 1583/17
Mittwoch, 13. Juni 2018
Erloschene Taxi-Genehmigung
Mit dem Erlöschen der Taxi-Genehmigung gehört diese nicht zum "geschützten Bestand" des Altunternehmers. Vielmehr steht - jedenfalls dann, wenn bis zum Ablauf der Geltungsdauer nicht einmal ein Verlängerungs- oder Wiedererteilungsantrag gestellt worden ist - die ausgelaufene Genehmigung sofort zur Neuvergabe an. Dabei hat der nach § 13 Abs. 5 PBefG erstplatzierte Bewerber in der Vormerkliste mit dem Freiwerden der Genehmigung - vorbehaltlich der übrigen Erteilungsvoraussetzungen und der Regelung des § 13 Abs. 4 PBefG - seinerseits einen Rechtsanspruch auf Erteilung der neu auszugebenden Genehmigung.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 16.09.2014 Aktenzeichen 7 L 1187/14
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 16.09.2014 Aktenzeichen 7 L 1187/14
Zuverlässigkeit erst zurück nach Wiedereingliederung
Eine schwere strafrechtliche Verurteilung führt zur Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmens, solange sie in ein Führungszeugnis aufzunehmen ist. Eine hierauf begründete Versagung der Zulassung zur Führung eines Taxenunternehmens ist rechtmäßig bis zum Ablauf der Rehabilitierungsfrist.
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Oberverwaltungsgericht Hamburg - 02.03.2007 Aktenzeichen 1 Bs 340/06
Einmaliger Drogenkonsum schützt nicht vor Entzug der Fahrerlaubnis
Der einmalige Konsum von Drogen im Staßenverkehr rechtfertigt bereits den Entzug der Fahrerlaubnis, weil die fehlende Zuverlässigkeit vermutet wird. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Cannabis-Konsum.
Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07
Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07
Donnerstag, 7. Juni 2018
Betriebsprüfung in den Betriebsräumen ohne besonderen Grund zulässig
Zur Betriebsprüfung nach § 54a PBefG bedarf es weder des Verdachts auf einen Gesetzesverstoß noch eines besonderen Anlassses. Die Vorschrift stellt für die Überprüfung von Taxenunternehmen eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für alle zur Durchführung dieser Aufgabe erforderlichen Maßnahmen dar. Die Einsichtnahme der Genehmigungsbehörde in die Bücher und Geschäftspapiere in den Betriebsräumen des Unternehmers dient der Überprüfung, ob der Unternehmer seinen gesetzlich auferlegten Pflichten nachkommt und ist rechtens.
Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstrasse - 22.09.2014 Aktenzeichen 3 K 364/14.NW
Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstrasse - 22.09.2014 Aktenzeichen 3 K 364/14.NW
Sonntag, 3. Juni 2018
Ein Taxifahrer kann auch als betrunkener Fußgänger seinen Führerschein verlieren
Ein Taxifahrer aus Freiburg war wiederholt schwer betrunken zu Fuß unterwegs gewesen, hatte aber ein gefordertes Medizinisch-Psychologisches Gutachten verweigert. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin den Führerschein. Der VGH bestätigte diese Entscheidung: Das Amt müsse nicht abwarten, bis der Mann im Straßenverkehr als betrunkener Autofahrer auffällig wird.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 29.07.2002 3 U 239/01
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 29.07.2002 3 U 239/01
Kein Konzessionsentzug bei Fahrgastbeschwerden
Einem Taxiunternehmer, der in seinem Betrieb selbst auch als Fahrer tätig ist, darf trotz erheblicher Defizite in Selbstbeherrschung, Besonnenheit, Respekt und Rücksicht im Umgang mit Fahrgästen nicht die Genehmigung nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG wegen Unzuverlässigkeit als Unternehmer versagt werden. Es komme allerdings ein Entzug des P-Scheins in Betracht.
OVG NRW - 30.04.2008 Az. 13 A 8/07
OVG NRW - 30.04.2008 Az. 13 A 8/07
Auf Schlaglöcher muss selbst geachtet werden
Die Gemeinde als Eigentümer einer Straße muss auf ein etwa 10 Zentimeter tiefes Straßenschlagloch mit einem Umfang von rund einem halben Quadratmeter die Straßenbenutzer nicht gesondert hinweisen, wenn für jedermann ersichtlich ist, daß sich die Straße im Ausbau befindet. Erst recht gilt dies dann, wenn Baustellenschilder aufgestellt sind.
Landgericht Trier - Aktenzeichen 11 O 134/03
Landgericht Trier - Aktenzeichen 11 O 134/03
Vorfahrt nur auf Sicht bei Einfahrt in unüberschaubaren Einmündungsbereich
Ein Vorfahrtberechtigter darf bei mangelnder Überschaubarkeit des Einmündungsbereichs nicht einfach weiterfahren. Er muss auf Sicht und so langsam fahren, daß eine Verständigung mit dem Gegen- oder Querverkehr möglich ist. Im verhandelten Fall hatte ein Vorfahrtberechtigter diesen Grundsatz verletzt und musste zu 30 Prozent haften.
Landgericht Stade - 13.08.2002 Aktenzeichen 1 S 31/02
Landgericht Stade - 13.08.2002 Aktenzeichen 1 S 31/02
Samstag, 2. Juni 2018
Kündigung bei sexueller Belästigung
Sexuelle Übergriffe eines Vorgesetzten während der Arbeitszeit rechtfertigen eine fristlose Kündigung auch ohne Abmahnung, wenn es sich um äußerst massive tätliche Belästigung handelt.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Aktenzeichen 12 Sa 14/18/02
Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Aktenzeichen 12 Sa 14/18/02
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt nicht per Fax
Möchte der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das bestehende Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beenden, so sieht das Gesetz auch für diese Form der Arbeitsvertragsbeendigung gemäß § 623 BGB die Schriftform vor. Beide Vertragsparteien müssen einen solchen Vertrag eigenhändig durch Namensunterschrift zur Wirksamkeit unterzeichnen.
Ein Telefax genügt diesem gesetzlichen Schriftformerfordernis nicht, weil es sich nur um eine (Tele-)Kopie handelt. Ein mittels Telefax zu Stande gekommener Aufhebungsvertrag beendet damit das Arbeitsverhältnis nicht.
Arbeitsgericht Hannover - 17.01.2001 Aktenzeichen 9 Ca 282/00
Ein Telefax genügt diesem gesetzlichen Schriftformerfordernis nicht, weil es sich nur um eine (Tele-)Kopie handelt. Ein mittels Telefax zu Stande gekommener Aufhebungsvertrag beendet damit das Arbeitsverhältnis nicht.
Arbeitsgericht Hannover - 17.01.2001 Aktenzeichen 9 Ca 282/00
Pkw gilt nur für ein Jahr als Neufahrzeug
Gekauft wird ein Neufahrzeug im Juni 2000 - ausgeliefert wird im August 2000. Letztendlich stellt sich heraus, daß das Fahrzeug zwar noch keinen Kilometer gelaufen hat, aber schon im Februar 1998 das Fabriktor passiert hat. Zu lang, um noch als Neufahrzeug verkauft zu werden, entschied der Bundesgerichtshof. Der BGH legte nun fest, daß höchstens 12 Monate als Karenzzeit gilt.
Steht ein Fahrzeug länger als 12 Monate auf dem Fabrikgelände, gilt es nicht mehr als Neufahrzeug.
Bundesgerichtshof - 15.03.2003 Aktenzeichen VIII ZR 227/02
Steht ein Fahrzeug länger als 12 Monate auf dem Fabrikgelände, gilt es nicht mehr als Neufahrzeug.
Bundesgerichtshof - 15.03.2003 Aktenzeichen VIII ZR 227/02
Rechnungsähnliches Angebot zählt als Betrug
Die Zusendung rechnungsähnlicher Angebote für die Eintragung in ein öffentliches Register ist eine Betrugshandlung, wenn der Rechnungsempfänger bei oberflächlicher Betrachtung annimmt, es handele sich um eine offizielle Rechnung für vorausgegangene Eintragungen in ein solches Register.
Die optische Gestaltung des Schreibens sowie die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale, wie beispielsweise die Hervorhebung einer individuellen "Belegnummer" oder eines "Kassenzeichens", die Aufschlüsselung nach Netto- und Bruttosumme, die Hervorhebung der Zahlungsfrist durch Fettdruck und die Beifügung eines ausgefüllten Überweisungsträgers erwecken für den Empfänger den Eindruck einer amtlichen Rechnung.
Dieser Gesamteindruck wird nicht dadurch relativiert, daß sich aus den beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, daß es sich nur um ein Angebot handelt.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main - 13.03.2003 Aktenzeichen 1 Ws 126/02
Die optische Gestaltung des Schreibens sowie die Verwendung typischer Rechnungsmerkmale, wie beispielsweise die Hervorhebung einer individuellen "Belegnummer" oder eines "Kassenzeichens", die Aufschlüsselung nach Netto- und Bruttosumme, die Hervorhebung der Zahlungsfrist durch Fettdruck und die Beifügung eines ausgefüllten Überweisungsträgers erwecken für den Empfänger den Eindruck einer amtlichen Rechnung.
Dieser Gesamteindruck wird nicht dadurch relativiert, daß sich aus den beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, daß es sich nur um ein Angebot handelt.
Oberlandesgericht Frankfurt/Main - 13.03.2003 Aktenzeichen 1 Ws 126/02
Montag, 28. Mai 2018
Ein Stundenlohn von 4,60 Euro war bzw. ist nicht sittenwidrig
Noch zum alten Recht vor Mindestlohngesetz: Erreicht die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel des im betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Lohns, liegt eine ganz erhebliche, ohne weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf. Da der gegenwärtige Durchschnittslohn für Taxifahrer im Bundesgebiet bei etwa 6,50 Euro liegt, liegt ein vereinbarter Stundenlohn von 4,60 Euro aus objektiver Sicht über der Zwei-Drittel-Grenze der Sittenwidrigkeit.
Landesarbeitsgericht Köln - 05.06.2014 Aktenzeichen 7 Sa 452/12
Landesarbeitsgericht Köln - 05.06.2014 Aktenzeichen 7 Sa 452/12
Freitag, 4. Mai 2018
Taxi Bereitstellung nachgewiesen
Ein bestellter Taxifahrer darf auch außerhalb des Standplatzes 40 Minuten auf den Fahrgast warten. Dann kann er nicht wegen vorsätzlichen Bereithaltens eines Taxis außerhalb von behördlich zugelassenen und gekennzeichneten Taxiständen belangt werden.
Im vorliegenden Fall war der Taxifahrer an eine Diskothek bestellt worden. Als er dort eintraf, war der Kunde noch nicht vor Ort. Erst nach ca. 40 Minuten Wartezeit stieg der Gast zu dem Fahrer in das Taxi, um die bestellte Fahrt anzutreten.
OLG Hamm, 19.01.2016 Akz. III-3 RBs 19/16
Im vorliegenden Fall war der Taxifahrer an eine Diskothek bestellt worden. Als er dort eintraf, war der Kunde noch nicht vor Ort. Erst nach ca. 40 Minuten Wartezeit stieg der Gast zu dem Fahrer in das Taxi, um die bestellte Fahrt anzutreten.
OLG Hamm, 19.01.2016 Akz. III-3 RBs 19/16
Mittwoch, 2. Mai 2018
Versäumung schlägt Altunternehmerprivileg
Die Genehmigungsbehörde darf im Rahmen einer Abwegung eine verspätete Antragstellung auch beim Altunternehmer zu Lasten des Unternehmers berücksichtigen. Der auf der Vormerkliste erstplatzierte Bewerber hat damit vorbehaltlich des Vorliegens der Erteilungsvorraussetzungen im Übrigen grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der nunmehr neu auszugebenden Genehmigung.
Oberverwaltungsgericht NRW 03.09.2015 Az. 3 Ws (B) 606/1515
Oberverwaltungsgericht NRW 03.09.2015 Az. 3 Ws (B) 606/1515
Donnerstag, 26. April 2018
Bedrohung gegenüber einem Fahrzeugführer
Tritt ein Verkehrsteilnehmer verbal einschüchternd gegenüber einem Fahrzeugführer auf und übt Tätlichkeiten gegenüber dessen Pkw aus, muss er damit rechnen, dass dieser aus dieser bedrohlichen Situation flüchten möchte und losfährt. Kommt es dabei zur Verletzung des Verkehrsteilnehmers, kann eine Haftung des Fahrzeugführers aufgrund überwiegender eigener Verantwortlichkeit des Geschädigten entfallen.
LG Karlsruhe Az. 20 S 16/16
LG Karlsruhe Az. 20 S 16/16
Freitag, 20. April 2018
Sportlehrer haftet, wenn ein Kind vom Turngerät stürzt
Eine Sportlehrerin schickte einige Mädchen zum Schwebebalken und gab anderen am Stufenbarren Hilfestellung. Plötzlich stürzte ein Kind von dem Turngerät und brach sich den Arm. Die Eltern verklagten die Trainerin auf Schadenersatz und bekamen Recht. Sie hätte die 8-jährige nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
AG Bonn, Az. 11 C 478/05
AG Bonn, Az. 11 C 478/05
Montag, 9. April 2018
Entschädigung abgelehnt
32 Jahre liegt der Unfall zurück, bei dem eine Frau verletzt wurde. 44000 Euro Abfindung zahlte die Versicherung. Nun forderte sie Ersatz für entgangenen Verdienst, weil die Spätfolgen sie erwerbsunfähig machten. Das Gericht entschied das der geschlossene Vergleich gilt.
LG Coburg Az. 13 O 767/07
LG Coburg Az. 13 O 767/07
Wer bekommt das Auto bei einer Scheidung?
Eine Frau wollte vor Gericht das gemeinsame Auto erstreiten. Da ihr Ex-Mann den Pkw beruflich nutzt, hat er Anspruch darauf.
OLG Köln Az. 4 WF 128/09
OLG Köln Az. 4 WF 128/09
Keine Entschädigung beim Stolpern
Auf einem Parkplatz stolperte eine Frau über einen Stein und brach sich das Schlüsselbein. Da mit Unebenheiten zu rechnen sei, erhält sie keine Entschädigung.
LG Koblenz Az. 12 S 39/08
LG Koblenz Az. 12 S 39/08
Sonntag, 8. April 2018
Ehrenamtliche Pflege bei Angehörigen
Wenn man einen Angehörigen pflegt und dafür den Vollzeitjob aufgeben muss, zahlt die Pflegekasse einen Beitrag zur Rentenversicherung. Füllen Sie einfach den "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" aus. Den gibt's bei der Krankenkasse, Pflegekasse oder Rentenversicherung.
Bei 50 Münzen ist Schluss
Das maximal erlaubte Kleingeld sind 50 Münzen bei einem Einkauf. Geschäfte, Gaststätten, Ämter und Co. müssen nicht mehr als 50 Geldstücke annehmen. Für Euro-Scheine gibt es keine gesetzliche Beschränkung.
Samstag, 7. April 2018
Pflicht zum bargeldlosen Zahlen durch Gericht bestätigt
Zwei Berliner Taxiunternehme hatten gegen die vom Berliner Senat erlassene Taxitarifverordnung geklagt. Diese schrieb ihnen vor das Akzeptieren von Kredit- und EC-Karten. Mit dem Beschluss hat das Berliner Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Taxiunternehmer Karten annehmen müssen. Der Senatsbeschluss schreibt vor, dass Taxifahrer mindestens drei verschiedene Karten akzeptieren müssen. Ohne funktionierendes Lesegerät dürfen die Berliner Taxler keine Fahrgäste mehr aufnehmen. Die klagenden Unternehmen hatten mit Anschaffungspreisen von etwa 500 Euro argumentiert. Die Richter rechneten dagegen etwas anders und veranschlagten etwa 20 Euro Miete pro Monat, die über einen Kreditkartenzuschlag in Höhe von 1,50 Euro wieder hereingeholt werden können.
VG Berlin Az. VG 11 L213.15 u.a. Beschluss vom 24.06.2015
Freitag, 6. April 2018
Bargeld ist zu wenig
Zum Nachweis der erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit reicht die Vorlage regelmäßig nicht aus. Ebenso ist der Wert des Taxenfahrzeugs bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen.
OVG Berlin-Brandenburg 16.09.2016 Az. OVG 1 N 54.15
Donnerstag, 5. April 2018
Unterkunft im Urlaub falsch beworben
Ein Ehepaar war von den abgebildeten Kabinen eines Schiffes im Reisekatalog so angetan, dass sie die Kreuzfahrt buchten. An Bord stellten sie fest, dass der Kabinenbalkon nicht wie angegeben aus Glas war, sondern eine Stahlbrüstung hatte. So konnte man den Blick aufs Meer nur im Stehen genießen. 5 Prozent des Reisepreises sprach das Gericht dem Ehepaar zu, denn die Unterkunft sollte in etwa so aussehen wie im Katalog.
AG Rostock, Az. 41 C 190/08
Lärmende Kinder erlaubt
Ein Ehepaar wohnte in der Nähe eines Kinderspielplatzes zur Miete. Da es sich von dem Kindergeschrei gestört fühlte, kürzte es kurzerhand die Miete. Das Gericht entschied allerdings anders. Der Lärm spielender Kinder ist kein Grund die Miete zu kürzen. Das Ehepaar muss zahlen.
AG Frankfurt a. Main, Az. 33 C 2368/08
Mittwoch, 4. April 2018
Radfahrer zu schnell
Ein Radfahrer fuhr in rasantem Tempo entgegen der Fahrtrichtung auf dem Gehweg. Als ein Auto aus einer Ausfahrt fuhr, kam es zum Unfall. Der Radfahrer klagte auf Schmerzensgeld. Sein Pech, das Gericht entschied, dass er grob fahrlässig gehandelt hatte, da er nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr.
AG Darmstadt, Az. 304 C 181/08
AG Darmstadt, Az. 304 C 181/08
Möbel stinken
Eine Frau kaufte sich in einem Möbelgeschäft für 6200 Euro eine Schlafzimmereinrichtung. 13 Monate später verströmten die Möbel immer noch einen chemischen Geruch. Die Frau ging vor Gericht und bekam ihr Geld zurück.
OLG Bamberg, Az. 6 U30/09
OLG Bamberg, Az. 6 U30/09
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