Montag, 7. November 2016

Beim Hauskauf währt Ehrlichkeit am längsten!

Der Käufer eines Einfamilienhauses erkundigte sich vorab, ob der Keller trocken sei, was die Eigentümerin bestätigte. Nach dem Kauf für 390000 Euro stellte sich heraus, dass bei Regen Wasser in den Keller eindringt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist wirksam. Wer ein Wohnhaus verkauft, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei Regen der Keller überschwemmt wird.

OLG Hamm - 18.07.2016 Az. 22 U 161/15


Samstag, 5. November 2016

Reise umbuchen auf andere Ersatzteilnehmer teurer?

Ein Sohn hatte eine Woche Dubai für seine Eltern gebucht. Kurz vorher erkrankte die Mutter. Der Sohn stornierte die Reise, musste 85 Prozent zahlen. Er klagte auf Erstattung, weil eine Umbuchung auf Ersatzpersonen an höheren Kosten gescheitert war. Der Bundesgerichtshof lehnte ab. Reiseveranstalter dürfen den Kunden hohe anfallende Zusatzkosten berechnen, wenn sie eine Pauschalreise auf einen Ersatzteilnehmer umbuchen.

BGH - 27.09.2016 Az. X ZR 107/15