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Montag, 7. November 2016

Beim Hauskauf währt Ehrlichkeit am längsten!

Der Käufer eines Einfamilienhauses erkundigte sich vorab, ob der Keller trocken sei, was die Eigentümerin bestätigte. Nach dem Kauf für 390000 Euro stellte sich heraus, dass bei Regen Wasser in den Keller eindringt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist wirksam. Wer ein Wohnhaus verkauft, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei Regen der Keller überschwemmt wird.

OLG Hamm - 18.07.2016 Az. 22 U 161/15


Freitag, 19. August 2016

Rücktritt vom Autokauf wegen fehlender Freisprechanlage

Wenn ein Gebrauchtwagen ein Ausstattungsmerkmal nicht aufweist, das in einer Online-Börse angeboten wurde, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, so entschied das Oberlandesgericht Hamm.


Samstag, 30. Juli 2016

Verschwiegener Reimport gilt als Arglist

Wird ein Auto, das aus Deutschland fabrikneu in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union
exportiert worden war, als gebrauchtes Kraftfahrzeug wieder nach Deutschland importiert,
muss der Händler des Käufers diese Tatsache offenbaren. Verschweigt er diesen Umstand,
kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und den Kaufpreis
zurück verlangen.

§ Oberlandesgericht Naumburg Aktenzeichen 6 U 24/05