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Montag, 5. September 2016

Rotlichtverstoß wird deutlich teurer um Fahrverbot abzuwenden



Taxiunternehmer mit einem Taxi klagte nach Rotlichtverstoß gegen das verhängte einmonatige Fahrverbot. Das Gericht sah dadurch die wirtschaftliche Existenz gefährdet und verdoppelte die Geldstrafe. Der Klage wurde stattgegeben.

OLG Oldenburg - 28.08.1995 Aktenzeichen SS 114/95

Sonntag, 4. September 2016

Fahrverbot für eiligen Taxifahrer

Der Beruf des Taxifahrers schützt nicht vor einem Fahrverbot. Der Klagende wollte das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umwandeln lassen, nachdem er innerorts mit 99 km/h geblitzt wurde. Dies wurde jedoch vom OLG Düsseldorf abgewiesen.

OLG Düsseldorf  - 27.06.1994 Aktenzeichen 5 Ss (OWi) 208/94


Donnerstag, 18. August 2016

Fahrverbotsausnahmen werden streng geprüft

Eine unkritische Würdigung der Einlassung des Betroffenen und seiner Zeugen rechtfertigt nicht, vom Verhängen eines Regelfahrverbotes abzusehen.
Wer leichtfertig das Verhängen eines Fahrverbotes (hier: Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerorts um 31 km/h) riskiert, kann sich nicht ohne Weiteres auf die berufliche Konsequenzen berufen, um das Regelfahrverbot zu vermeiden (im Anschluss an die Entscheidung des Senates, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 3 Ws (B) 419/09).

Kammergericht Berlin - 11.07.2014 Aktenzeichen 3 Ws (B) 355/14