Der einmalige Drogenkonsum (Cannabis) bei einer privaten Fahrt begründet nicht die persönliche Unzuverlässigkeit eines Taxifahrers.
VG Göttingen 12.09.2008 Aktenzeichen 1 B 281/08
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Mittwoch, 10. August 2016
Werbung unzulässig - Mietwagen wirbt mit "Taxi"
Minicar-Unternehmen ist es untersagt, in öffentlichen Telefonverzeichnissen durch die Angaben ihrer Kontaktdaten unter der Rubrik "Taxi" zu werben oder werben zu lassen. Weiterhin ist es ihnen verboten, auf Plakaten einen Vergleich anzustellen, bei dem der Ausdruck Taxi grafisch weitaus größer dargestellt wird als der Ausdruck Mietwagen beziehungsweise Minicar, weil damit der Eindruck erweckt wird, das Unternehmen betreibe Taxiverkehr. Da hilft auch nicht ab, dass der Begriff " Taxi" mit Fragezeichen versehen ist.
OLG Köln - 12.12.2014 Aktenzeichen 6 U 101/14
OLG Köln - 12.12.2014 Aktenzeichen 6 U 101/14
Mittwoch, 3. August 2016
Sammelkrankenfahrt auf Anordnung der Krankenkasse
Das Recht der Versicherten, bei notwendigen Krankenfahrten das Taxiunternehmen zu wählen, hindert die Krankenkasse nicht, zur Kostenersparnis gemeinsame Fahrten mehrerer Versicherter mit einem bestimmten Unternehmen (sogenannte Sammelfahrten) anzuordnen.
§ BSG 30.01.2001 B 3 KR 2/00
Samstag, 30. Juli 2016
Taxi nur Betriebsmittel
In einem Rechtsstreit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses war die Frage des
sogenannten Betriebsüberganges entscheidungserheblich. Dazu ist zu bemerken, dass nach
§ 613 a BGB bei Übergang des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteiles auf einem anderen
Inhaber letztere in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis einzutreten hat. In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Taxiunternehmen mit ursprünglich 13 Taxifahrzeugen
drei davon verkauft und übergeben. Das Landesarbeitsgericht NRW führte dazu aus,
dass in einem Taxibetrieb einzelne Taxen für sich genommen keineswegs einen Betriebsteil ausmachen, sondern Betriebsmittel darstellen. Auch wenn nach § 2 Abs. 3 PBefG die aus der Genehmigung erwachsenen Rechte und Pflichten nur dann übertragen werden dürfen, wenn gleichzeitig das ganze Taxiunternehmen oder wesentliche selbständige und abgrenzbare Teile des Unternehmens übertragen werden, dass bei Übergang von drei Taxen auch tatsächlich ein Betriebs- oder Teilbetriebsübergang stattgefunden haben müssen. Davon können aber nur dann ausgegangen werden, wenn die Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit gewahrt bleiben.
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