Mittwoch, 5. Oktober 2016

Wie können Bewirtungskosten geltend gemacht werden?

70 Prozent eines Arbeitsessen sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn Kunden und Geschäftspartner bewirtet werden. Der Vorsteuerabzug wird aber zu 100 Prozent anerkannt. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten aber nur, wenn der Beleg insbesondere Ort und Anlass der Bewirtung sowie die beteiligten Personen enthält.

Steuerfalle bei Geschäftsessen: Hinweise zu Beleganforderungen 01/2016

In Deutschland bleibt UberPop auch weiterhin verboten

Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung:
Die Durchführung entgeltlicher Personenbeförderungsaufträge ohne Genehmigung verstößt gegen das Personenförderungsgesetz und stellt zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Für diesen Wettbewerbsverstoß ist auch der Betreiber eines App-basierten Dienstes zur Vermittlung entsprechender Fahraufträge verantwortlich. Das hiergegen gerichtete Verbot ist sowohl mit dem Verfassungsrecht als auch mit dem Unionsrecht vereinbar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.