Die Ordnungsbehörden dürfen nicht von Fahrfehlern auf eine Fahruntüchtigkeit schließen. Denn Fahrfehler können auch auf Unachtsamkeit, Ablenkung oder gewollte Missachtung von Verkehrsvorschriften zurückzuführen sein.
Landgericht Braunschweig Aktenzeichen 8 Qs 169/08
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Samstag, 13. August 2016
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