Ist das Halten auf einem Taxistand erlaubt oder verboten?
Weder das Halten noch das Parken ist auf einem Taxiplatz gestattet. Allein der Fahrer von einem Taxi darf hier parken. Für alle anderen Kraftfahrer gilt ein absolutes Halteverbot.
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Zeichen 229 seit 01.03.1994 |
An gekennzeichneten Taxenständen (Zeichen 229 zu § 41 Abs. 2 Nr. 4 StVO) ist Halten für die Dauer von mehr als 3 Minuten auch zum Be- und Entladen
verboten.
Bundesgerichtshof 4.Strafsenat - 21.01.1993 Aktenzeichen 4 StR 497/92 |
Zeichen 229 bis 01.03.1994
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Seit 01.03.1994 beinhaltet das Zeichen 229 StVO ein absolutes Halteverbot. Bis 31.12.1994 sind die alten Standplatztafeln zu ersetzen. Mit dieser Änderung wurde eine Jahrzehnte vorgebrachte Forderung des Taxigewerbes erfüllt. Nunmehr ist jedes freiwillige Anhalten wie im absoluten Halteverbot, Zeichen 283, verboten. Dies gilt natürlich auch für Taxis, soweit sie nicht zur Fahrgastbeförderung bereitgehalten werden. Alle am Taxistand bereitstehenden Taxis müssen durch die Anwesenheit der Fahrer beförderungsbereit sein, nur so ist die freie Fahrzeugwahl des Fahrgastes gewährleistet.
BOKraft Kommentar