Der Autovermieter Sixt darf seinen Chauffeurdienst "Mydriver" nicht mit dem Schlagwort "Taxi" in der Google-Werbung bewerben, wie aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 15 O 290/14) hervorgeht. Darf aber weiterhin seinen Dienst als Taxi-Alternative anbieten.
LG Berlin - 04.11.2014 Aktenzeichen 15 O 290/14
Berlin Pressemeldung 28.11.2014
taxi heute Meldung 02.12.2014
faz Meldung 28.11.2014
wbs-law.de Meldung 07.02.2015
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
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Sonntag, 28. August 2016
Donnerstag, 25. August 2016
Taxi-Zentrale darf Mitgliedern nicht die Benutzung von MyTaxi-App verbieten
Nach der Satzung der Taxigenossenschaft dürfen die Mitglieder während der Vermittlung eines Fahrauftrages nicht ihre GPS-Daten an andere Wettbewerber weitergeben und nicht für andere Wettbewerber auf ihren Fahrzeugen werben. Das Oberlandesgericht Nürnberg sah das Verbot im Wettbewerb für unzulässig an (§ 1 GWB, § 33 I GWB).
OLG Nürnberg - 22.01.2016 Aktenzeichen 1 U 907/14
OLG Nürnberg - 22.01.2016 Aktenzeichen 1 U 907/14
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