Dienstag, 26. Juni 2018

Arzt Sprechstunde absagen kann teuer werden

Sagt ein Patient kurzfristig einen fest vereinbarten Termin ab, kann der Arzt Anspruch auf Schadenersatz haben. Allerdings gilt das nur dann, wenn der Mediziner konkret nachweisen kann, dass er während dieser Zeit einen anderen Patienten hätte behandeln können.

OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06