OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Dienstag, 26. Juni 2018
Arzt Sprechstunde absagen kann teuer werden
Sagt ein Patient kurzfristig einen fest vereinbarten Termin ab, kann der Arzt Anspruch auf Schadenersatz haben. Allerdings gilt das nur dann, wenn der Mediziner konkret nachweisen kann, dass er während dieser Zeit einen anderen Patienten hätte behandeln können.
OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06
OLG Stuttgart - 17.04.2007 Aktenzeichen 1 U 154/06