Montag, 7. November 2016

Beim Hauskauf währt Ehrlichkeit am längsten!

Der Käufer eines Einfamilienhauses erkundigte sich vorab, ob der Keller trocken sei, was die Eigentümerin bestätigte. Nach dem Kauf für 390000 Euro stellte sich heraus, dass bei Regen Wasser in den Keller eindringt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist wirksam. Wer ein Wohnhaus verkauft, muss den Kaufinteressenten darüber aufklären, dass bei Regen der Keller überschwemmt wird.

OLG Hamm - 18.07.2016 Az. 22 U 161/15