Freitag, 19. August 2016

Übelkeit im Taxi erlaubt nicht Raserei

Die durch ein Übergeben eines betrunkenes Fahrgastes befürchtete Verunreinigung des Wageninnenraums eines Taxis vermag eine zur schnelleren Erreichung der nächstgelegenen Autobahnausfahrt begangene Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig schon mangels Geeignetheit des zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittels nicht nach § 16 OWiG zu rechtfertigen.

OLG Bamberg - 04.09.2013 Aktenzeichen 3 Ss OWi 1130/13