Montag, 26. September 2016

"Leck mich am Arsch" ist keine Beleidigung im Schwabenland

Ein Taxifahrer verspätete sich bei einer Abholung eines Fahrgastes. Dadurch verpasste dieser seinen Zug. Der Fahrgast verlangte daraufhin für den gleichen Preis zu seinem Zielort gefahren zu werden. Auf Nachfrage beim Chef antwortete dieser mit dem Zitat von "Götz von Berlichingen". Das Amtsgericht lehnte den Erlass eines Strafbefehls gegen den Chef aus rechtlichen Gründen ab.

AG Ehingen - 24.09.2009 Aktenzeichen 2 Cs 36 Js 7167/09