Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Mittwoch, 13. Juni 2018
Einmaliger Drogenkonsum schützt nicht vor Entzug der Fahrerlaubnis
Der einmalige Konsum von Drogen im Staßenverkehr rechtfertigt bereits den Entzug der Fahrerlaubnis, weil die fehlende Zuverlässigkeit vermutet wird. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Cannabis-Konsum.
Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07
Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07