Mittwoch, 13. Juni 2018

Einmaliger Drogenkonsum schützt nicht vor Entzug der Fahrerlaubnis

Der einmalige Konsum von Drogen im Staßenverkehr rechtfertigt bereits den Entzug der Fahrerlaubnis, weil die fehlende Zuverlässigkeit vermutet wird. Eine Ausnahme gilt lediglich für den Cannabis-Konsum.

Oberverwaltungsgericht NRW - 06.03.2007 Aktenzeichen 16 B 332/07