Samstag, 13. August 2016

Fahrfehler ist nicht gleich Fahruntüchtigkeit

Die Ordnungsbehörden dürfen nicht von Fahrfehlern auf eine Fahruntüchtigkeit schließen. Denn Fahrfehler können auch auf Unachtsamkeit, Ablenkung oder gewollte Missachtung von Verkehrsvorschriften zurückzuführen sein.

Landgericht Braunschweig Aktenzeichen 8 Qs 169/08