Donnerstag, 25. August 2016

Taxi-Zentrale darf Mitgliedern nicht die Benutzung von MyTaxi-App verbieten

Nach der Satzung der Taxigenossenschaft dürfen die Mitglieder während der Vermittlung eines Fahrauftrages nicht ihre GPS-Daten an andere Wettbewerber weitergeben und nicht für andere Wettbewerber auf ihren Fahrzeugen werben. Das Oberlandesgericht Nürnberg sah das Verbot im Wettbewerb für unzulässig an (§ 1 GWB, § 33 I GWB).

OLG Nürnberg - 22.01.2016 Aktenzeichen 1 U 907/14