Nach der Satzung der Taxigenossenschaft dürfen die Mitglieder während der Vermittlung eines Fahrauftrages nicht ihre GPS-Daten an andere Wettbewerber weitergeben und nicht für andere Wettbewerber auf ihren Fahrzeugen werben. Das Oberlandesgericht Nürnberg sah das Verbot im Wettbewerb für unzulässig an (§ 1 GWB, § 33 I GWB).
OLG Nürnberg - 22.01.2016 Aktenzeichen 1 U 907/14