Montag, 9. April 2018

Keine Entschädigung beim Stolpern

Auf einem Parkplatz stolperte eine Frau über einen Stein und brach sich das Schlüsselbein. Da mit Unebenheiten zu rechnen sei, erhält sie keine Entschädigung.
LG Koblenz Az. 12 S 39/08


Sonntag, 8. April 2018

Ehrenamtliche Pflege bei Angehörigen

Wenn man einen Angehörigen pflegt und dafür den Vollzeitjob aufgeben muss, zahlt die Pflegekasse einen Beitrag zur Rentenversicherung. Füllen Sie einfach den "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" aus. Den gibt's bei der Krankenkasse, Pflegekasse oder Rentenversicherung.

Bei 50 Münzen ist Schluss

Das maximal erlaubte Kleingeld sind 50 Münzen bei einem Einkauf. Geschäfte, Gaststätten, Ämter und Co. müssen nicht mehr als 50 Geldstücke annehmen. Für Euro-Scheine gibt es keine gesetzliche Beschränkung.

Samstag, 7. April 2018

Pflicht zum bargeldlosen Zahlen durch Gericht bestätigt

Zwei Berliner Taxiunternehme hatten gegen die vom Berliner Senat erlassene Taxitarifverordnung geklagt. Diese schrieb ihnen vor das Akzeptieren von Kredit- und EC-Karten. Mit dem Beschluss hat das Berliner Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Taxiunternehmer Karten annehmen müssen. Der Senatsbeschluss schreibt vor, dass Taxifahrer mindestens drei verschiedene Karten akzeptieren müssen. Ohne funktionierendes Lesegerät dürfen die Berliner Taxler keine Fahrgäste mehr aufnehmen. Die klagenden Unternehmen hatten mit Anschaffungspreisen von etwa 500 Euro argumentiert. Die Richter rechneten dagegen etwas anders und veranschlagten etwa 20 Euro Miete pro Monat, die über einen Kreditkartenzuschlag in Höhe von 1,50 Euro wieder hereingeholt werden können. VG Berlin Az. VG 11 L213.15 u.a. Beschluss vom 24.06.2015

 

Freitag, 6. April 2018

Bargeld ist zu wenig

Zum Nachweis der erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit reicht die Vorlage regelmäßig nicht aus. Ebenso ist der Wert des Taxenfahrzeugs bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen.
OVG Berlin-Brandenburg 16.09.2016 Az. OVG 1 N 54.15