Wenn man einen Angehörigen pflegt und dafür den Vollzeitjob aufgeben muss, zahlt die Pflegekasse einen Beitrag zur Rentenversicherung. Füllen Sie einfach den "Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" aus. Den gibt's bei der Krankenkasse, Pflegekasse oder Rentenversicherung.