Auf einem Parkplatz stolperte eine Frau über einen Stein und brach sich das Schlüsselbein. Da mit Unebenheiten zu rechnen sei, erhält sie keine Entschädigung.
LG Koblenz Az. 12 S 39/08
LG Koblenz Az. 12 S 39/08
Sammlung von Gerichtsurteilen für das Taxigewerbe, Taxirecht, Taxiurteile, Verkehrsrecht und sonstigen Urteilen
Das maximal erlaubte Kleingeld sind 50 Münzen bei einem Einkauf. Geschäfte, Gaststätten, Ämter und Co. müssen nicht mehr als 50 Geldstücke annehmen. Für Euro-Scheine gibt es keine gesetzliche Beschränkung.
Zum Nachweis der erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit reicht die Vorlage regelmäßig nicht aus. Ebenso ist der Wert des Taxenfahrzeugs bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen.
OVG Berlin-Brandenburg 16.09.2016 Az. OVG 1 N 54.15