Mittwoch, 5. Oktober 2016

Wie können Bewirtungskosten geltend gemacht werden?

70 Prozent eines Arbeitsessen sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn Kunden und Geschäftspartner bewirtet werden. Der Vorsteuerabzug wird aber zu 100 Prozent anerkannt. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten aber nur, wenn der Beleg insbesondere Ort und Anlass der Bewirtung sowie die beteiligten Personen enthält.

Steuerfalle bei Geschäftsessen: Hinweise zu Beleganforderungen 01/2016