Die Durchführung entgeltlicher Personenbeförderungsaufträge ohne Genehmigung verstößt gegen das Personenförderungsgesetz und stellt zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Für diesen Wettbewerbsverstoß ist auch der Betreiber eines App-basierten Dienstes zur Vermittlung entsprechender Fahraufträge verantwortlich. Das hiergegen gerichtete Verbot ist sowohl mit dem Verfassungsrecht als auch mit dem Unionsrecht vereinbar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.