Mittwoch, 5. Oktober 2016

In Deutschland bleibt UberPop auch weiterhin verboten

Wettbewerbsverstoß durch Vermittlung von Personenbeförderungsaufträgen ohne Genehmigung:
Die Durchführung entgeltlicher Personenbeförderungsaufträge ohne Genehmigung verstößt gegen das Personenförderungsgesetz und stellt zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Für diesen Wettbewerbsverstoß ist auch der Betreiber eines App-basierten Dienstes zur Vermittlung entsprechender Fahraufträge verantwortlich. Das hiergegen gerichtete Verbot ist sowohl mit dem Verfassungsrecht als auch mit dem Unionsrecht vereinbar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.