Nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Anschließen des Handys ans Ladegerät ist beim Autofahren verboten. Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte einen Lkw-Fahrer zu 60 Euro Bußgeld, weil er genau dies während der Fahrt gemacht hatte.
OLG Oldenburg 07.12.2015 Aktenzeichen 2 Ss OWi 290/15